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Schweiz [News Service]

Risikoanalyse der Lockerungen: Die Kantone erhielten keinen Einblick ins BAG-Dokument

Die Kantone haben keinen Einblick in eine Risikoanalyse des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zu den bevorstehenden Corona-Lockerungen erhalten. Nun üben sie leise Kritik am Vorgehen des Bundes.
Dem Bundesrat war das Risiko bewusst, das er mit der Öffnung der Clubs und  Bars einging. (Symbolbild) (Keystone)

(agl) Die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli stört sich daran, dass das BAG die Risikoanalyse zu den bevorstehenden Lockerungen nicht an die kantonalen Gesundheitsdirektionen weitergereicht hatte. «Leider hat es der Bundesrat unterlassen, diese Analyse den Kantonen zukommen zu lassen. Bitte nachliefern», schrieb Rickli am Dienstag auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Auch für die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wäre das Dokument von Vorteil gewesen. Die Diskussion dieser Risikoanalyse im Vorfeld der Lockerungen hätte «wohl der Transparenz gedient», schreibt ein Sprecher auf Anfrage von CH Media. Dies insbesondere vor der Rückkehr von der «ausserordentlichen» in die «besondere Lage», in welcher die Kantone aktuell wieder eine grössere Verantwortung tragen. Insgesamt seien die Kantone jedoch über verschiedene Wege in die Überlegungen des Bundes einbezogen worden, hält die GDK in ihrer Stellungnahme fest.

Dokument betitelt Ansteckungsrisiko in Clubs als «hoch»

Beim BAG heisst es derweil auf Anfrage, man habe das Dokument «als Grundlage für weiterführende Diskussionen mit dem Eidgenössischen Departement des Innern EDI» verwendet. Es handle sich dabei um eine BAG-intern erarbeitete Analyse, welche die epidemiologische Sicht wiedergebe. Aus diesen Gründen sei das Dokument nicht an die Kantone versandt worden. Eine überarbeitete Fassung der Analyse liege zudem derzeit noch nicht vor.

Die Risikobeurteilung des BAG gelangte am Wochenende über den Kurznachrichtendienst Twitter an die Öffentlichkeit. Ein Bürger hatte die Herausgabe des Dokuments, das im April entstanden ist, mit Hilfe des Öffentlichkeitsgesetzes erzwungen. Darin beurteilen die Experten unter anderem die Ansteckungsgefahr in Clubs nach den Lockerungen als «hoch», die Einhaltung von Distanzregeln und Schutzmassnahmen für das Personal als «nicht anwendbar». Dies wenige Wochen, bevor mehrere Schweizer Clubs und Bars zu Corona-Hotspots wurden.