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Schweiz [News Service]

Keine Quarantänepflicht für Grenzgänger: Bundesrat setzt auf regionalen Ansatz

Grenzregionen von Nachbarstaaten können von der Aufnahme auf die Risikoliste ausgenommen werden. Damit will der Bundesrat verhindern, dass Grenzgänger in Quarantäne müssen.
Gesundheitsminister Alain Berset stellte am Freitag die neue regionale Risikobeurteilung vor. (Keystone)

(rwa) Erst letzten Freitag hat der Bund seine Liste der Staaten und Gebiete mit Quarantänepflicht angepasst. Das Nachbarland Frankreich blieb verschont, obwohl es das Kriterium von 60 Fällen pro 100'000 Einwohner eigentlich längst erfüllt. Allerdings scheute sich der Bund vor diesem Schritt. Der Hauptgrund dürfte sein, dass zehntausende Grenzgänger täglich für ihre Arbeit in die Schweiz kommen.

Heute Freitag nun hat der Bundesrat eine Lösung für die Nachbarländer präsentiert. Auf die Risikoliste sollen nur Regionen kommen, die über dem Grenzwert liegen. Das sei ein Ansatz, den viele andere europäische Länder auch verfolgten, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien in Bern. Das Vorgehen wird auch von den Kantonen unterstützt.

Bundesrat setzt auf Eigenverantwortung

Allerdings gibt es weiterhin keinen Automatismus. Das bedeutet, dass Grenzregionen auch nicht zum Risikogebiet erklärt werden müssen, obwohl sie den Grenzwert überstiegen haben. Sollten die Infektionszahlen in der Nähe der Schweiz jedoch exponentiell steigen, müsse die Situation neu beurteilt werden, räumte Berset ein. Bereits heute ist der Schwellenwert etwa im Tirol in Österreich überschritten.

Der Bundesrat trägt damit nach eigenen Angaben dem engen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Austausch in den Grenzregionen Rechnung. Gemäss Berset wird es keine zusätzlichen Grenzkontrollen geben. «Wir zählen auf die Eigenverantwortung.» Gleichsam appellierte der Gesundheitsminister an die Bevölkerung auf nicht dringend notwendige Reisen in Risikogebiete zu verzichten.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen sind neu auch Kulturschaffende, Sportler und Teilnehmer von Fachkongressen. Wer aus beruflichen oder medizinischen Gründen notwendig und unaufschiebbar in ein Risikogebiet reisen muss, ist ebenfalls von der Pflicht ausgenommen. Allerdings darf der Aufenthalt nicht länger als fünf Tage dauern.

Planungssicherheit fehlt

Die neue Regelung tritt am Montag in Kraft. Ab dann gilt auch die neue Risikoliste. Neu aufgenommen hat der Bund die Britische Jungferninseln, Tschechien, die Kanarischen Inseln, neun französische Regionen und das Bundesland Wien. Nicht mehr auf der Liste figurieren Ecuador, Färöer, Guatemala und Südafrika.

Nach Ansicht von Aerosuisse verunmöglicht die kurzfristige Anpassung der Länderliste Planungssicherheit für die Flugbranche. Die Massnahmen müssten mit den Nachbarstaaten abgestimmt werden, fordert der Dachverband der schweizerischen Luftfahrt. In einem Brief an den Bundesrat verlangt er zudem die Einrichtung von Covid-Testzentren für Passagiere.