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Schweiz [News Service]

Präsident der Gerichtskommission macht Vorschlag für neue Bundesrichterwahlen

Bundesrat und Bundesgericht lehnen die «Justiz-Initiative» ab. Nach der Richtervereinigung fordert nun auch Andrea Caroni, Präsident der Gerichtskommission und FDP-Ständerat, einen Gegenvorschlag.
Macht einen Gegenvorschlag zur hängigen Justiz-Initiative: Andrea Caroni, Gerichtskommissionspräsident und Ständerat (FDP/AR). (Peter Schneider / KEYSTONE)

(sat) Bundesrichter sollen nur noch für eine einzige, dafür längere Amtszeit gewählt werden. Zum Beispiel für 12 oder 16 Jahre, dafür ohne Möglichkeit zur Wiederwahl. Diesen Vorschlag macht Andrea Caroni, der Präsident der Gerichtskommission des Parlaments. «Bei der Wahl würde man neben der Qualität der Kandidierenden weiterhin auch den Parteienproporz berücksichtigen», zitierte der «SonntagsBlick» den Ausserrhoder FDP-Ständerat. Damit sei sichergestellt, dass sich die Vielfalt der Werthaltungen in der Bevölkerung auch in der neuen Zusammensetzung des Gerichts spiegeln werde.

Weil in dem neuen Wahlsystem keine Wiederwahl mehr vorgesehen ist, würde den Parteien laut Andrea Caroni zudem ein gewichtiges Druckmittel auf ihre Bundesrichter genommen. «Kein Richter muss auf die Zustimmung seiner Partei schielen», argumentiert der Jurist und bestätigt gegenüber CH Media seinen Vorschlag.

Hintergrund von Caronis Vorschlag ist nämlich nicht nur die hängige «Justiz-Initiative», welche der Bundesrat und das Bundesgericht ohne Gegenvorschlag ablehnen. Auch die Drohung der SVP, ihren Bundesrichter Yves Donzallaz bei den Erneuerungswahlen ans Bundesgericht in der laufenden Legislatur abzuwählen, nimmt der Präsident der Gerichtskommission als Anlass, die Unabhängigkeit der Bundesrichter mit seinem Vorschlag zu stärken. Noch ist der Vorschlag allerdings in seiner Gerichtskommission nicht diskutiert worden. Es ist also Caronis Vorschlag. Die Initiative, welche eine Wahl per Los verlangt, stellt aber laut dem FDP-Politiker «inhaltlich keine Lösung» dar. Sie ermögliche es dem Parlament jedoch, das Verfahren der Bundesrichterwahl zu überdenken und allenfalls mit einem Gegenvorschlag zur Volksinitiative anzupassen.

«Zugleich muss das Parlament die Möglichkeit haben, im Notfall, das heisst bei schweren Amtspflichtverletzungen, Bundesrichter ihres ­Amtes zu entheben», sagt Andrea Caroni. Eine solche Amtsenthebung durch die Räte ist derzeit nämlich nicht möglich. «Heute haben wir faktisch eine Wahl auf Lebenszeit, mit politischem Getöse alle sechs Jahre», fasst der Gerichtskommissionspräsident zusammen. «Neu hätten wir eine beschränkte Amtsdauer, die aber mehr Unabhängigkeit vom poli­tischen Tagesgeschäft gewährleisten würde.»

Hinter der hängigen «Justiz-Initiative» steht der Multimillionär Adrian Gasser. Er verlangt mit der Vorlage – die bislang von keiner grossen Partei unterstützt wird – dass Richterinnen und Richter des Bundesgerichts künftig durch das Los bestimmt werden. Weiter sollen Bundesrichter höchstens fünf Jahre über das Pensionsalter hinaus arbeiten dürfen und die Bundesversammlung soll die Richter künftig nur noch auf Antrag des Bundesrats abberufen können. Der Bundesrat und das Bundesgericht lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Auch die Richtervereinigung lehnt die «Justiz-Initiative» ab, fordert jedoch einen Gegenvorschlag. Dies, weil die Richter einen Teil der Bedenken Gassers teilen, die vorgeschlagene Lösung einer Los-Wahl jedoch ablehnen.