notifications
Gesundheitsversorgung

Petition für freien Zugang zu Psychotherapie

Die Petition "Hürden abbauen - Behandlung psychischer Krankheiten sicherstellen" ist am Montag in Bern der Bundeskanzlei zuhanden des Bundesrates übergeben worden. In drei Monaten sind über 94‘000 Unterschriften gesammelt worden.
Mitglieder des Komitees reichen am Montag bei der Bundeskanzlei die Unterschriften für die Petition "Hürden abbauen - Behandlung psychischer Krankheiten sicherstellen" ein.
Bild: Keystone/PETER KLAUNZER

Hinter der Bittschrift stehen psychologische Berufsverbände, Hausärztinnen und Hausärzte, Patientenorganisationen, Angehörige von psychisch Kranken und weitere Organisationen. Die 94‘422 Unterzeichnenden fordern den Bundesrat auf, die bestehenden Zugangshürden bei der Behandlung von psychisch erkrankten Menschen zu beseitigen.

"Es freut uns sehr, dass unser Anliegen von der Bevölkerung so breit mitgetragen wird", liess sich Yvik Adler, Co-Präsidentin der bei der Unterschriftensammlung federführenden Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP), in einer Medienmitteilung zitieren. "Nun ist der Bundesrat am Zug."

Das schon lange überfällige Anordnungsmodell für die psychologische Psychotherapie müsse jetzt kommen. Damit könne der Bundesrat eine der grossen Hürden bei der Versorgung von psychisch kranken Menschen in der Schweiz beseitigen.

Forderung steht schon lange im Raum

Die Forderung steht schon lange im Raum. "Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind in der Psychotherapie genauso gut ausgebildet wie Psychiaterinnen und Psychiater", erklärte Christoph Adrian Schneider, Präsident des Schweizerischen Berufsverbands für angewandte Psychologie (SBAP).

Schon heute leisteten sie in Kliniken und Ambulatorien wichtige und wertvolle Arbeit. Aufgrund des Nachwuchsmangels bei den Psychiaterinnen und Psychiatern seien die psychologischen Fachkräfte unverzichtbar. Doch im ambulanten Bereich würden ihre Leistungen nur dann von der Grundversicherung vergütet, wenn sie unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden.

"Das ist nicht zielführend und schränkt die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten unnötig ein", sagt Susanne Hochuli, Präsidentin der Schweizerischen Stiftung SPO Patientenschutz. Das Gesetz, das die Weiterbildung der Psychologinnen und Psychologen regelt, sei seit 2013 in Kraft, nun müsse es auch umgesetzt werden.

Philippe Luchsinger, Präsident der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe) ergänzte: "Wir können viele Patienten nicht an Fachpersonen weiterleiten, weil nicht genügend Plätze vorhanden sind, die von der Grundversicherung bezahlt werden. Das Anordnungsmodell könne Abhilfe schaffen.

Für den Krankheitsverlauf fatal

Gabriela Rüttimann, Präsidentin der Assoziation Schweizer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ASP), sagte, das heutige System schaffe grosse Hürden im Zugang zur Versorgung für psychisch Kranke. Dies führe zu langen Wartefristen, und das sei für den Krankheitsverlauf fatal.

Studien zeigten, dass fast die Hälfte der Bevölkerung mindestens einmal im Leben eine psychische Krankheit erleide. Wenn Krankheiten nicht frühzeitig behandelt würden, sei die Gefahr der Chronifizierung gross und das führe zu erheblichen Mehrkosten für das System. Der Schweizer Wirtschaft und den Sozialversicherungen entstünden durch psychische Krankheiten jährlich Kosten in Milliardenhöhe. (sda)