notifications
Organspenden

Organtransplantationen sind rückläufig

Zu wenig Menschen tun ihren Willen zu Organspenden kund. Dies ist ein Grund, warum es zu Organmangel kommt. Der Nationale Organspendetag vom Samstag will über diese Problematik aufklären.
Hauptgrund für den Organmangel ist laut Swisstransplant die fehlende Willensäusserung. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CYRIL ZINGARO

Die Zahl der Organtransplantationen ist in der Schweiz in den letzten fünf Monaten stark zurückgegangen, wie aus einer Mitteilung von Swisstransplant hervorgeht. Die fehlende Willensäusserung ist demnach Hauptgrund für den Organmangel.

Da die Anzahl Organtransplantationen sank, stieg die Sterberate auf der Warteliste, wie Swisstransplant-Direktor Franz Immer auf Anfrage von Keystone-SDA sagte. Die Sterberate sei von fünf Todesfällen auf der Warteliste in den ersten drei Monaten auf 15 von April bis Juni angestiegen.

In den ersten drei Monaten des Jahres sei man mit 160 Transplantationen noch sehr gut aufgestellt gewesen, sagte Immer weiter. Danach seien die Zahlen aber um 40 Prozent eingebrochen. So sei die Anzahl Organtransplantationen auch dieses Jahr von starken Schwankungen geprägt gewesen. Momentan befinden sich auf der Warteliste 1400 Menschen, davon sind zwei bis drei3 Prozent Kinder unter 16 Jahren.

Schwerer Entscheid für Angehörige

Mit dem Nationalen Organspendetag erhofft sich Swisstransplant eine Sensibilisierung der Bevölkerung. Landesweit informieren Spitäler, Vereine und Organisationenan Anlässen und Informationsständen über Organspende und Transplantation.

Der Tag soll "Menschen dazu bewegen, sich über das Thema Organspende Gedanken zu machen und ihren persönlichen Entscheid im Nationalen Organspenderegister festzuhalten". Im Nationalen Organspenderegister kann jede Person ab 16 Jahren ihren Entscheid zur Organspende in wenigen Schritten online festhalten - egal ob ja oder nein, heisst es in der Mitteilung.

Laut Immer kennt mehr als die Hälfte der Angehörigen den Willen der verstorbenen Person nicht. Sie müssen also stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, was dazu führen könne, dass deren eigentlicher Wunsch nicht berücksichtigt werde.

Widerspruchslösung

Der Bundesrat will derweil der Organspende-Initiative, die im Frühling zustandegekommen ist, mit einer Gesetzesänderung den Wind aus den Segeln nehmen. Er plant, mit einem indirekten Gegenentwurf eine Widerspruchslösung einzuführen. Der Gegenentwurf soll im Hebst vorliegen. Anders als die Initiative soll dieser die Angehörigen einbeziehen.

Die Initiative "Organspende fördern - leben retten" verlangt, dass jede Person Organspender wird, die sich nicht zu Lebzeiten dagegen ausgesprochen hat. Hinter der Organspende-Initiative steht die Jeune Chambre Internationale (JCI).

Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung: Eine Organspende kommt dann in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Spende zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden. Bei der erweiterten Widerspruchslösung sollen diese eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Wie Immer sagte, unterstützt Swisstransplant den Einbezug der Angehörigen.

Rund 80 Prozent der Menschen auf der Warteliste sind auf eine Niere angewiesen, rund 10 Prozent auf eine Leber, danach folgen die Organe Herz (5 Prozent), Lunge (3 Prozent) und Bauchspeicheldrüse (2 Prozent), wie Immer sagte.

www.organspenderegister.ch (sda)