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Schweiz [News Service]

Öffentliche Ausschreibungen: Kantone lehnen Inländervorrang ab

Das Parlament wollte hiesige Firmen bei öffentlichen Aufträgen bevorzugen. Dieser Inländervorrang ist den Kantonen jedoch ein Dorn im Auge. Sie wollen den rechtlich zulässigen Spielraum ausnutzen.
Um die Preisniveau-Klausel ist ein Streit zwischen dem Parlament und den Kantonen entbrannt. (Symbolbild) (Keystone)

(rwa) 2019 hatte das Parlament eine so genannte Preisniveau-Klausel bei der Vergabe öffentlicher Beschaffungen beschlossen. Wenn sich ein ausländisches Unternehmen um Aufträge des Bundes bewirbt, muss das Preisniveau in diesem Land berücksichtigt werden. Damit sollen einheimische KMU vor ausländischem Preisdumping geschützt werden. Davon wollen die Kantone jedoch nichts wissen.

Am Mittwoch hat die Konferenz der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren (BPUK) ein Gutachten veröffentlicht, das die Haltung der Kantone bestätigt. Die Preisniveau-Klausel sei nur in wenigen Fällen rechtlich zulässig, schreibt die BPUK in einer Mitteilung. Die Klausel sei auch die falsche Antwort auf die Frage, wie die Stärken der KMU bei Beschaffungen besser einbezogen werden könnten.

Sorgsamer Umgang mit Steuergeld sei notwendig

Die Kantone wollen bei den öffentlichen Beschaffungen nun die rechtlich zulässigen Spielräume nutzen. Dazu haben sie die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen revidiert. Damit setzen sie auf Transparenz im Vergabeverfahren und streben möglichst verständliche Verfahren mit wenig administrativem Aufwand an. In ihrer Mitteilung verweist die BPUK auch auf die Coronakrise, die einen sorgsamen Einsatz von Steuergeldern umso notwendiger mache.