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Schweiz [News Service]

Nationalrat lehnt Erhöhung der Gelder für Härtefallmassnahmen im Budget ab

Der Nationalrat hat mit der Beratung des Budgets 2021 begonnen. Er lehnt eine vorsorgliche Aufstockung der Härtefallgelder ab. Trotz Coronakrise will er auch nicht an der Höhe der Entwicklungshilfegelder rütteln.
Finanzminister Ueli Maurer spricht am Mittwoch im Nationalrat zum Budget 2021 des Bundes. (Keystone)

(sat) Erste Schritte zum Budget 2021 sind getan. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat mit der Diskussion des Voranschlag für das kommende Jahr begonnen. Dieser rechnet in der Version des Bundesrats mit einem Defizit von 1,1 Milliarden Franken. Und der Nationalrat blieb bislang ebenfalls grossmehrheitlich auf diesem Kurs.

Nichts wissen wollte der Nationalrat etwa davon, den Posten zur Unterstützung kantonaler Härtefallmassnahmen von 680 Millionen auf 1 Milliarde Franken zu erhöhen. Nach Ansicht von Céline Widmer (SP/ZH) muss jetzt alles getan werden, damit die von der Krise am stärksten Betroffenen Sicherheit erhalten.

Entwicklungshilfe wird nicht angetastet

Die Mehrheit des Nationalrats stützt damit die Schätzungen des Bundesrats und der Kantone zu den Kosten für Härtefallmassnahmen. Zudem wurde argumentiert, die von der SP geforderte 1 Milliarde werde von Bund und Kantonen ja insgesamt bereits zur Verfügung gestellt. Da müsse der Bund nun nicht vorsorglich schon mehr Geld im Budget einplanen. Würden wider Erwarten dereinst doch mehr Mittel benötigt, müsste laut Roland Fischer (GLP/LU), dem Sprecher der Finanzkommission, ohnehin erst mit den Kantonen wieder ein neuer Verteilschlüssel gefunden werden.

Derweil warnte Lars Guggisberg (BE) im Namen der SVP eindringlich vor weiteren Ausgaben. Vielmehr seien nun punktuell Kürzungen angesagt. Trotz Coronakrise scheiterte die Volkspartei jedoch mit Anträgen, die Kosten der internationalen Zusammenarbeit auf dem Niveau des laufenden Jahres einzufrieren. Chancenlos blieb aber auch die SP, welche die Entwicklungshilfe weiter aufstocken wollte, um das selbst gesteckte Ziel von 0,5 Prozent des Bruttonationaleinkommens noch zu erreichen. International werden den reichsten Ländern 0,7 Prozent empfohlen.

Es drohen mindestens zwei weitere tiefrote Budgets

Trotz tiefroter Zahlen sagte Alois Gmür (CVP/SZ), der Voranschlag 2021 sei kein Sparbudget. Einmal abgesehen von den durch die Coronakrise verursachten Mehrkosten. Der Vertreter der Mitte-Fraktion lag damit auf einer Linie mit Finanzminister Ueli Maurer. «Wir haben einen insgesamt sehr sparsamen Voranschlag ohne Sparmassnahmen vorgelegt», rief der Bundesrat dem Nationalrat in Erinnerung.

Der weitaus grösste Teil des Ausgabenwachstums im ordentlichen Voranschlag sei ohnehin auf gestiegene gebundenen Ausgaben an Kantone oder die Altersvorsorge zurückzuführen. Mit Blick voraus sagte Ueli Maurer, bestenfalls sei 2024 wieder mit einem ausgewogenen Budget zu rechnen. Und zu den in der Krise horrend gestiegenen Schulden sagte der Finanzminister, nächstes Jahr wolle der Bundesrat einen Plan vorlegen, wie er diese wieder abbauen will. Ziel müsse es sein, möglichst bald finanziell gerüstet zu sein für eine allfällige nächste Krise.

Der Nationalrat wird die Budgetdebatte am Donnerstag weiterführen.

Notbudget für den Fall eines Sessionsabbruch

Die Beratung des Voranschlags gilt traditionell als umfangreichstes Geschäft der Wintersession. Weil das Risiko eines Abbruchs der Session in Zeiten einer Pandemie grösser ist, hat der Nationalrat am Dienstag bereits ein Notbudget beschlossen. Dessen Defizit beträgt knapp 5 Milliarden Franken. Vorgesehen ist, dass daraus alle Coronakosten gedeckt werden können bis ein ordentliches Budget steht. Das restliche Geld würde nur für etwa die Hälfte der übrigen Ausgaben reichen.

Der Ständerat entscheidet am Mittwoch über das vom Nationalrat beschlossene Notbudget. Der ordentliche Voranschlag 2021 ist im Ständerat am Montag traktandiert. Dabei dürfte es erneut zu Diskussionen kommen. Empfiehlt doch die vorberatende Kommission des Ständerats ihrem Rat, alle Budget-Aufstockungen abzulehnen. Von diesem Grundsatz dürfe nur abgewichen werden, wenn die Aufstockung bei einem anderen Budgetposten gleich wieder kompensiert werden könne.