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Schweiz [News Service]

Nach Parlamentsdebatte: Covid-19-Gesetz besteht Lackmustest

Das neue Covid-19-Gesetz steht in den Grundzügen. Der Ständerat ist am Donnerstag weitgehend dem Nationalrat gefolgt. In gewissen Fragen gibt es aber noch Unklarheiten. Das sorgte in der kleinen Kammer für Ärger.
Bundeskanzler Walter Thurnherr vertrat im Ständerat das Covid-19-Gesetz. (Keystone)

(mg/rwa) Das Covid-19-Gesetz ist auf Kurs. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat das Gesetz behandelt. Er hat die meisten Anpassungen des Nationalrates durchgewinkt und nur kleinere Retuschen an der Vorlage angebracht. Während der Nationalrat etwa bei den Geldern für die Kulturunternehmen aufstocken wollte, buchstabierte der Ständerat wieder zurück. Statt 100 Millionen Franken, wie es die grosse Kammer forderte, sollen es maximal 80 Millionen sein – das entspricht der ursprünglichen Version des Bundesrats.

Etwas verschärft hat die kleine Kammer dafür die Spielregeln bei den Krediten für die Sportvereine. Sie lehnte es ab, dass der Bund für die Darlehen Rangrücktritte gewähren kann. Diese sind ein Instrument, um eine kurzfristige Überschuldung zu überbrücken. Für Hannes Germann (SVP/SH) ein unverständlicher Schritt: «Wir wollen den Klubs helfen und nicht dem Konkursrichter übergeben.»

Unklare Härtefallregelung

Zwei weitere Differenzen hat der Ständerat bei der finanziellen Unterstützung für Härtefälle geschaffen. Er fügte ein Passus an, wonach der Bund nur bezahlen soll, wenn sich der Sitzkanton des Unternehmens auch daran beteiligt. Ermöglichen will er auch A-Fonds-Perdu-Beiträge. Bei den Härtefällen geht es vor allem um Firmen in der Event- oder Reisebranche, Schausteller oder touristische Betriebe. Im Ständerat herrschte eine gewisse Skepsis. Es gebe in dieser Frage noch viele Fragezeichen, mahnten mehrere Redner. Diese würden bis zur nächsten Beratung hoffentlich geklärt sein.

Auf die Bremse steht die kleine Kammer beim Kreis der Berechtigten auf Erwerbsausfallentschädigung. Der Nationalrat wollte auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung berücksichtigen. Geht es nach dem Ständerat, soll jemand auch keine Entschädigung erhalten, wenn er seine Tätigkeit wegen der Coronakrise «massgeblich einschränken» muss. Die kleine Kammer verlangt einen Unterbruch der Tätigkeit.

Geschlossene Grenzen sollen Paare nicht mehr trennen

Hürden abgebaut hat der Rat dagegen in der Frage von durch allfällige Grenzschliessungen getrennte Familien, Paare und Schrebergartenbesitzer. Auf Antrag von Carlo Sommaruga (SP/GE) wurde ins Gesetz geschrieben, dass der Bundesrat «die Reisefreiheit der Grenzgänger sowie der Einwohner, die eine besondere Bindung zum Grenzgebiet haben, bestmöglich zu gewährleisten hat.» So sollen es gerade unverheiratete Paare, die in zwei unterschiedlichen Ländern leben, bei einer neuerlichen Grenzabriegelung einfacher haben, sich trotzdem wieder in die Arme zu nehmen.

Fast wäre übrigens aus dem Covid-19-Gesetz zwei Gesetze geworden. Was wie der Albtraum aller Coronaskeptiker klingt, ist genau ihnen geschuldet. Thomas Minder (parteilos/SH) forderte die Aufteilung der Vorlage. In einen Teil für die gesundheitlichen Massnahmen und in einen für die sonstigen Beschlüsse. So wollte er verhindern, dass bei einem allfällig erfolgreichen Referendum alle Beschlüsse gekippt werden. Mit 30 zu 7 Stimmen lehnte der Ständerat eine Aufteilung ab. Zwar sei es eine heterogene Vorlage, aber die Einheit der Materie sei gewährleistet, befand die Mehrheit. Nun beugt sich erneut der Nationalrat über das Geschäft.