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Schweiz [News Service]

Mutterschaftsentschädigung: Parlament schliesst gesetzliche Lücke

Mütter haben länger Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn ihr neugeborenes Kind mehrere Wochen im Spital bleiben muss. Das Parlament hat dieser Gesetzesänderung im Grundsatz zugestimmt. Auf die Details konnte es sich noch nicht einigen.
Das Gesetz weist bei der Mutterschaftsentschädigung Lücken auf. Diese hat das Parlament nun geschlossen. (Keystone)

(rwa) Bereits heute kann der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei einem mehr als drei Wochen dauernden Spitalaufenthalt des Neugeborenen aufgeschoben werden. Das Gesetz sieht jedoch während dieser Zeit keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor. Nicht geregelt ist auch die Maximaldauer des Aufschubs.

Mit der Revision des Erwerbsersatzgesetzes wird die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um höchstens 56 Tage verlängert – und zwar von 98 auf maximal 154 Tage. Allerdings sind sich die Räte nicht einig über die Bedingungen. Geht es nach dem Nationalrat, muss das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital verbleiben. Das hat er am Dienstag beschlossen. Der Ständerat verlangt hier eine Dauer von drei Wochen.

Eine weitere Differenz betrifft die Erwerbstätigkeit. Der Nationalrat fordert einen Nachweis der Mutter, dass sie nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder arbeiten will. Der Ständerat spricht sich dagegen aus, weil das in der Praxis kaum umsetzbar sei.

Den Vorschlag hatte der Bundesrat eingebracht. Mit dieser Massnahme könne der Lohnausfall in rund 80 Prozent der Fälle entschädigt und das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Geburt abgedeckt werden. Der Bund schätzt die Mehrkosten auf jährlich 5,9 Millionen Franken.