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Schweiz [News Service]

Mieterlass für Betriebe droht Absturz im Parlament

Ein Mieterlass für durch Corona gebeutelte Betriebe wird immer unwahrscheinlicher. Die Bedenken der Politik sind zu gross. Der Nationalrat lehnte selbst eine verwässerte Variante deutlich ab.
Düstere Aussichten: Corona gebeutelte Betriebe haben bislang vergeblich auf einen Mieterlass gehofft. (Symbolbild)  (Keystone)

(rwa) Es ist paradox: National- und Ständerat hatten den Bundesrat mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen in der Sommersession beauftragt, eine gesetzliche Regelung bei den Geschäftsmieten auszuarbeiten. Kernelement ist ein Mieterlass von 60 Prozent für Geschäftsmieter, die in der Coronakrise schliessen mussten. Darauf arbeitete der Bundesrat widerwillig das Geschäftsmietegesetz aus. Unterdessen wollen die zuständigen Kommissionen jedoch nichts mehr davon wissen.

Nachdem der Nationalrat entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission in der Sondersession auf das Gesetz eingetreten war, stand die Vorlage in revidierter Form am Montag erneut zur Debatte. Dieses Mal folgte er jedoch seiner Kommission. Die grosse Kammer schickte das Gesetz mit 100 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen bachab – gegen den Widerstand der Ratslinken und Teilen der Mitte.

Rettungsversuch scheiterte

Allerdings stellte der abgeänderte Gesetzesentwurf niemanden zufrieden. Die Kommission hatte die Vorlage in wesentlichen Punkten angepasst. Geschäftsmietern sollte die Miete nur noch zur Hälfte erlassen werden. Das Parlament hatte ursprünglich 60 Prozent beschlossen. Keine Anwendung sollte das Gesetz finden, wenn Mieter und Vermieter bereits eine Lösung gefunden haben oder der vereinbarte Mietzins stillschweigend bezahlt worden ist.

Gleichzeitig schlug die Kommission vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auszuweiten. Dieses sollte zeitlich nicht auf die erste Welle beschränkt sein, sondern auch später gelten und auch dann zum Zug kommen, wenn Betriebe durch Coronamassnahmen der Kantone oder Gemeinden eingeschränkt werden. Im Entwurf des Bundesrates war dies auf jene des Bundes begrenzt.

Bürgerliche kritisieren «Chaos»

Ein gemeinsamer Antrag aus den Reihen der EVP, Grünen und SP forderte deshalb eine Rückkehr zum ursprünglichen Entwurf des Bundesrates. Als Zugeständnis erklärten sie sich einverstanden, dass die Miete statt zu 60 Prozent nur zur Hälfte erlassen wird. Für die Betriebe sei es besser, eine begrenzte Lösung zu erhalten als gar keine, betonte Florence Brenzikofer (Grüne/BL). Weil der Nationalrat in der Detailberatung nicht stringent diesem Konzept folgte, sondern mal mit der Kommission und dann wieder mit den Antragstellern stimmte, befand der Rat am Ende über ein widersprüchliches und unausgegorenes Gesetz.

Kommissionssprecher Christian Lüscher (FDP/GE) kritisierte den Einzelantrag von EVP, Grünen und SP, weil er zu Chaos führe. Das liess die Ratslinke nicht stehen. «Das Chaos hat die Rechtskommission veranstaltet», widersprach Brenzikofer. Mehrere Redner zeigten ihr Unverständnis darüber, dass die Kommission ein völlig überarbeitetes Gesetz entworfen habe, um es am Ende abzulehnen.

Ungewisser Ausgang

Nun ist der Ständerat am Zug. Das Geschäftsmietegesetz dürfte auch dort einen schweren Stand haben. Die ständerätliche Rechtskommission empfiehlt mit 8 zu 5 Stimmen, erst gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Gut möglich, dass die kleine Kammer ihrer Kommission folgt. Dann wäre erneut der Nationalrat am Zug – mit ungewissem Ausgang.

Sollte das Gesetz den parlamentarischen Prozess wider Erwarten überstehen, könnte am Ende jedoch das Stimmvolk das letzte Wort haben. Der Hauseigentümerverband (HEV) schliesst nicht aus, dagegen das Referendum zu ergreifen.