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Schweiz [News Service]

Längere Mutterschaftsentschädigung: Ständerat lenkt ein

Mütter sollen länger Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Neugeborenes mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Der Ständerat schliesst sich dazu dem Vorschlag des Nationalrats an.
Das Gesetz weist bei der Mutterschaftsentschädigung Lücken auf. Diese hat das Parlament nun geschlossen. (Symbolbild) (Keystone)

(sat) Bereits heute kann der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bei einem mehr als drei Wochen dauernden Spitalaufenthalt des Neugeborenen aufgeschoben werden. Das Gesetz sieht jedoch während dieser Zeit keinen Erwerbsersatz für die Mutter vor. Nicht geregelt ist auch die Maximaldauer des Aufschubs.

Mit einer Revision des Erwerbsersatzgesetzes hat das Parlament nun diese Lücken geschlossen. Neu gilt eine um 56 Tage verlängerte Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung von maximal 154 Tagen. Dies allerdings nur, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens zwei Wochen im Spital bleiben muss. Der Ständerat hatte dazu ursprünglich eine Dauer von drei Wochen verlangt, ist nun aber am Montag auf die Variante des Nationalrats eingeschwenkt.

Ebenfalls eingelenkt hat der Ständerat in der strittigen Frage, ob die Mutter zum Erhalt der verlängerten Mutterschaftsentschädigung nachweisen müsse, dass sie zum Zeitpunkt der Geburt bereits beschlossen hatte, wieder eine Arbeit aufzunehmen. Um Missbräuchen vorzubeugen, wollte der Nationalrat an dieser vom Bundesrat eingebrachten Lösung festhalten. Der Ständerat erachtete diese ursprünglich jedoch als nicht praktikabel. Beide Entscheide vom Montag fielen stillschweigend. Damit sind zwischen den beiden Räten nun alle Differenzen bereinigt und das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.