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Schweiz [News Service]

Krankenkassen: Bundesrat will neue Anreize für den Abbau von zu hohen Reserven

Der Bundesrat schlägt neue Anreize vor, damit Krankenkassen ihre zu hohen Reserven freiwillig senken. Die Versicherer sollen diesen Abbau allerdings nicht zur Werbung für neue Kunden missbrauchen können.
Die Krankenversicherer verfügen über grosse Reserven – und sollen diese laut Bundesrat abbauen. Nun macht er Vorschläge dazu. (Symbolbild) (Max Tinner)

(sat) Die laut Bundesrat «sehr hohen Reserven» der Krankenversicherer sollen zugunsten der Versicherten abgebaut werden. Dazu will die Landesregierung einerseits die Bedingungen lockern, unter welchen ein Versicherer freiwillig seine Reserve abbauen kann. Die Rückführung zu viel in Rechnung gestellter Prämien soll aber nicht zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden können. Sprich: zur Gewinnung neuer Versicherter.

Andererseits definiert der Bundesrat erstmals ein Verhältnis zwischen Kosten und Einnahmen aus Prämien, welches ein Versicherer aufweisen muss, damit seinem Antrag auf Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen vom Bund überhaupt stattgegeben wird. Drittens schlägt der Bundesrat vor, die Abbauvorgaben in der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) statt wie bisher in Kreisschreiben an die Kassen festzuhalten. Dies soll die Rechtssicherheit für die Versicherer stärken.

Mit den Anpassungen an der KVAV will der Bundesrat laut einem Bericht zur gleichzeitig eröffneten Vernehmlassung gleich mehrere Forderungen aus dem Bundesparlament von Mitgliedern der SVP, SP und GLP erfüllen. Interessierte Kreise können sich nun bis am 18. Dezember zum Vorschlag des Bundesrates äussern. Die ergänzte Verordnung soll dann im Juni 2021 in Kraft treten und schliesslich erstmals bei den Prämien 2022 gelten.

Bundesrat will Solvenzquote der Versicherer senken

Wozu der Bundesrat am Freitag jedoch schweigt: Um welchen Betrag es geht beim Abbau der aktuell «sehr hohen» Krankenkassenreserven. Laut «NZZ am Sonntag» verfügten die Versicherer Ende 2019 über 11,3 Milliarden Franken Reserven. Das wäre rund eine Milliarde mehr als ein Jahr zuvor. Und ein neuer Rekord. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) will die aktuelle Höhe der Reserven jedoch erst am kommenden Dienstag mit den Krankenkassenprämien fürs nächste Jahr bekannt geben.

Versicherer können einen Prämienausgleich beim BAG beantragen, wenn die Prämieneinnahmen in einem Kanton in einem Jahr deutlich über den kumulierten Kosten in diesem Kanton lagen. Wie das BAG auf seiner Internetseite schreibt, wird der Reserveabbau grundsätzlich genehmigt, wenn die Solvenzquote der betroffenen Krankenkasse auch bei widrigen Umständen nach dem Reserveabbau 150 Prozent übersteigt. Diese Solvenzquote will der Bundesrat nun allerdings laut seinem Vorschlag auf 100 Prozent senken. Dann müsste eine Kasse laut Bundesrat noch immer in der Lage sein, ihren Forderungen ein Jahr lang nachzukommen.

Rekordreserven wecken politische Begehrlichkeiten

Für das laufende Jahr hat das Bundesamt für Gesundheit laut Angaben auf seiner Internetseite Reserveabbaupläne von 27 Millionen Franken genehmigt. Ein Jahr zuvor bewilligte das BAG Ausgleichszahlungen von 158 Millionen. Aufgrund des angeblichen Rekordwerts der Reserven forderte namentlich der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) im laufenden Jahr bereits einen Reserveabbau in grösserem Umfang.

Von dieser Prämiensenkung würden laut SGB in der Coronakrise vorab tiefere Einkommensklassen profitieren. Einen solchen Abbau hat das Parlament allerdings eben aus dem Covid-19-Gesetz gestrichen. Widerstand kommt auch von Versicherern. Ebenfalls Geld aus den Reservetöpfen der Krankenkassen fordern die Spitäler, um damit für entgangene Behandlungen während dem Lockdown entschädigt zu werden.