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Schweiz [News Service]

Klimaseniorinnen erklären in offenem Brief ihren Gang vor Gerichtshof für Menschenrechte

Nachdem die Klimaseniorinnen vor Bundesgericht gescheitert sind, ziehen sie ihre Klage gegen die Schweiz vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und sie schreiben dem Bundesrat einen offenen Brief.
Der Verein Klimaseniorinnen will mit seiner Klage in Strassbourg erreichen, dass die Schweiz ihre Massnahmen zum Klimaschutz verstärkt. (Keystone)

(dpo/sat) Die Klimaseniorinnen starten ihre Reise zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Bern: In einem am Donnerstag veröffentlichten offenen Brief an den Bundesrat erklären sie, warum sie in Strassburg Beschwerde gegen die Schweiz einreichen. Gemäss dem Verein nimmt die Schweiz ihre Verantwortung beim Klimaschutz nur ungenügend wahr. «Es ist Ihre Pflicht, unsere Leben zu schützen», heisst es in dem Brief an die Landesregierung.

Als ältere Frauen litten sie besonders unter den Folgen der Erderwärmung, argumentieren die Klimaseniorinnen. «Unser Ziel ist es, dass der Staat seine Schutzpflichten uns gegenüber wahrnimmt und den Klimaschutz endlich verstärkt», lässt sich Rosmarie Wydler-Wälti, Co-Präsidentin des Vereins, in einer Mitteilung zitieren. Im Brief erinnern die Aktivistinnen den Gesamtbundesrat zudem daran, die Schweiz habe sich im Rahmen des Pariser Klimaabkommens verpflichtet, die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Doch mit den heutigen Massnahmen werde die Schweiz dieses Ziel «sicher nicht» erreichen. Nun hoffen die Klimaseniorinnen, der EGMR überprüfe die Schweizer Klimapolitik.

Laut Professor Rainer J. Schweizer bestehen durchaus Chancen dazu. In der Regel weist der Gerichtshof für Menschenrechte nämlich jeweils die allermeisten Fälle ab. Dieser Fall sei jedoch «von so grundsätzlicher Bedeutung für die Auslegung und Anwendung der Menschenrechtskonvention, dass der Menschenrechtsgerichtshof sehr wohl auf diesen Fall eintreten könnte», sagte der emeritierte Staatsrechtler der Universität St.Gallen am Donnerstag zu Radio SRF.

Wird die Schweizer Klimaklage zum weltweiten Präzedenzfall?

Mit der Beschwerde der Klimaseniorinnen kann der Gerichtshof für Menschenrechte laut den Klimaseniorinnen erstmals prüfen, ob Staaten durch einen ungenügenden Klimaschutz Menschenrechte verletzen, wie die Anwälte Cordelia Bähr und Martin Looser in einer Mitteilung schreiben. Sie vertreten die Klägerinnen in Strassburg. Der EGMR habe bisher noch nie einen Fall im Zusammenhang mit Treibhausgasemissionen beurteilt. «Der Fall hat damit das Potenzial, im Bereich der Klima- und Menschenrechte Geschichte zu schreiben», so die Anwälte.

Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace, welche die Seniorinnen unterstützt, hofft laut Mitteilung, die Klage werde zu einem «wegweisenden Präzedenzfall» für Europa und die Welt. Dabei fussen die Hoffnungen der Klägerinnen und ihrer Unterstützer auf einem ähnlichen Fall in den Niederlanden.

Die rund 1800 Schweizer Klimaseniorinnen reichten ihre Klage erstmals 2016 beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und weiteren Bundesbehörden ein. Nachdem der Bund 2017 nicht auf das Gesuch eingetreten war, reichten die Seniorinnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Diese wurde 2018 abgelehnt. Auch vor Bundesgericht hatten die Klägerinnen mit ihrer Beschwerde keinen Erfolg.