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Gesundheitswesen

Kantone und Gesundheitskommission im Clinch

Der Streit um die einheitliche Finanzierung von stationären und ambulanten Leistungen droht zu eskalieren. Die Gesundheitskommission des Nationalrats hält an ihrem Entwurf fest. Die Kantone drohen mit dem Kantonsreferendum.
Die Kantone sollen künftig ambulante Behandlungen mitfinanzieren. Sie sind nicht grundsätzlich dagegen. Die Vorlage der Nationalratskommission wollen sie aber mit drastischen Mitteln bekämpfen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Zu diesem Mittel haben sie erst einmal gegriffen, 2003 gegen das Steuerpaket des Bundes. Die Vorlage scheiterte mit grosser Mehrheit. Nun drohen die Kantone, erneut zu diesem drastischen Mittel zu greifen.

Die Vorlage für eine einheitliche Finanzierung müsse noch massiv verbessert werden, wenn die Kantone die Vorlage unterstützen sollten, schreibt die Gesundheitsdirektorenkonferenz der Kantone (GDK) in einer Mitteilung vom Freitag. An den Kantonen vorbei werde der massive Umbau der Gesundheitsfinanzierung nicht zu realisieren sein.

Die GDK kritisiert insbesondere, dass Pflegeheime und der Spitex nicht berücksichtigt werden und die einheitliche Finanzierung mit der Vorlage zur Zulassungssteuerung gekoppelt werden soll. Als konkrete Verbesserung fordern die Kantone Kontrollmöglichkeiten bei der Abrechnung von ambulanten Leistungen, etwa durch die Schaffung eines gemeinsamen Organs mit den Krankenkassen.

Kommission unbeeindruckt

Diese Positionen sind nicht neu. Die Gesundheitskommission des Nationalrats (SGK) hat sich davon jedoch nicht beeindrucken lassen. Sie hat die Vorlage zur einheitlichen Finanzierung fertig beraten und verabschiedet.

Heute zahlen die Kantone mindestens 55 Prozent an die Kosten stationärer Leistungen, ambulante Behandlungen zahlen allein die Krankenkassen. Künftig sollen die Kantone einen Anteil an den gesamten Kosten übernehmen. Aufgrund der Stellungnahme des Bundesrats beantragt die Kommission einen Anteil von 25,5 Prozent der Kosten, die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt übrigbleiben.

Ein Anliegen der Kantone nimmt sie in einer Motion auf. Diese soll den Bundesrat verpflichten, den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung vorzuschlagen, sobald die nötigen Grundlagen erarbeitet sind.

Blockade befürchtet

An der Verknüpfung mit der Vorlage zur Steuerung der Zulassung von Leistungserbringern hält die SGK fest. Diese soll nicht aufgehoben werden, bis die Kantone ein Entgegenkommen bei der einheitlichen Finanzierung erkennen lassen, schreibt sie in ihrer Mitteilung. Der Bundesrat befürwortet diese Koppelung, der Ständerat lehnt sie ab. Er befürchtet, dass die Diskussion um die Ärztezulassung auf Jahre hinaus blockiert werden könnte.

Bei der Zulassungs-Vorlage zeichnet sich vorerst ebenfalls keine Einigung zwischen den Räten ab. In einigen Punkten ist die SGK zwar bereit, dem Ständerat entgegenzukommen. In zentralen Fragen bleibt sie aber hart. So besteht die SGK darauf, dass alle Kantone die Zahl der zugelassenen Ärztinnen und Ärzte nicht nur beschränken können, sondern müssen.

Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den von den Kantonen festgelegten Höchstzahlen, sollen sie den Entscheid anfechten können. Auch sollen die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen dürfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet überdurchschnittlich steigen. Der Ständerat hingegen möchte die Zulassungsbeschränkung den Kantonen überlassen.

Keine Lockerung des Vertragszwangs

Verzichten will die SGK jedoch auf eine Lockerung des Vertragszwangs. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone den Krankenkassen erlauben können, ihre Vertragspartner frei zu wählen. Der Ständerat hatte das abgelehnt. Bei der Sprachkompetenz der Ärztinnen und Ärzte hat die Kommission ebenfalls eingelenkt und das Modell des Ständerats übernommen: Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Landessprache studiert haben, sollen eine Sprachprüfung ablegen müssen.

Die SGK beantragt zudem, auf Entscheide zu den Kompetenzen der Kantone und der Versicherer bei der Aufsicht über die Leistungserbringer zurückzukommen. Dafür ist die Zustimmung der Ständeratskommission nötig. Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland zu drosseln. Beide Vorlagen stehen auf der Traktandenliste der Herbstsession, die in der zweiten Septemberwoche beginnt. (sda)