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Schweiz [News Service]

Zürich lässt das Nachtnetz ausgesetzt – Bern und Zug verschärfen Coronamassnahmen

Anders als Bern und Zug verzichtet der Zürcher Regierungsrat darauf, die Coronamassnahmen zu verschärfen. Eine geplante Lockerung bläst Zürich jedoch ab: Nachtbusse und Nachtzüge bleiben bis auf Weiteres im Depot.
Statt Wiederinbetriebnahme am 17. Juli bleiben sie bis auf Weiteres im Depot: die Nachtbusse und -Züge des ZVV-Nachtnetzes. (HO)

(sat) Am Freitag haben nun auch in Zürich die Sommerferien begonnen. Und der Regierungsrat hat entschieden, die Coronamassnahmen vorerst nicht zu verschärfen. «Derzeit sieht der Kanton Zürich von weitergehenden Massnahmen ab», teilt die Kantonsregierung mit. Erfordere es jedoch die Lage, könnten jederzeit neue Coronamassnahmen verfügt werden.

Umgekehrt verzichtet der Regierungsrat auf eine weitere, bislang für den 17. Juli geplante Lockerungen. Er hat entschieden, dass die Wiederaufnahme des ZVV-Nachtnetztes bis auf Weiteres ausgesetzt bleibt. Dies um die Mobilität der Partygängerinnen und Partygänger zwischen den Städten und Kantonen nicht zu fördern. Der Zürcher Regierungsrat fordert in der Mitteilung die weiteren, am Nachtnetz beteiligten Nachbarkantone auf, sich dem Entscheid anzuschliessen.

Bern und Zug schränken öffentliches Leben wieder ein

Zu einer anderen Einschätzung kamen am Freitag die Kantone Bern und Zug und verschärften ihre Coronamassnahmen. Ähnlich wie bereits in Zürich müssen neu auch Berner Bars, Clubs und Discos alle Gäste elektronisch registrieren und die Angaben überprüfen. Zudem müssen die Betreiber für die Behörden erreichbar sein und bei einer festgestellten Ansteckung dem Kanton innert zweier Stunden die Gästelisten elektronisch übermitteln können. Sonst drohen Bussen. Die Schliessung von Lokalen ist – anders als bei der Ankündigung der Verschärfungen vor einer Woche – nicht mehr explizit vorgesehen, wie aus der vom Kanton Bern am Freitag veröffentlichten Verordnung hervorgeht.

In Zug wiederum dürfen sich ab Montag noch maximal 30 Gäste im Inneren eines Clubs oder einer Bar aufhalten. Neu gilt dafür zudem eine generelle Obergrenze von 100 Personen. Bei Veranstaltungen bis 300 Personen müssen diese im Innern neu in Sektoren von bis zu 30 Gästen aufgeteilt werden. Wenn sich mehr Leute treffen wollen, gilt laut der Zuger Kantonsregierung zwingend der 1,5-Meter-Abstand oder eine Maskentragepflicht. Die Kantonsregierung begründete die Verschärfungen am Freitag in einer Mitteilung mit wieder steigenden Fallzahlen von Coronainfektionen. Damit solle zudem sichergestellt werden, dass das Contact Tracing in Zug weiterhin funktioniere.

Nordwestschweiz, Jura, Tessin und Waadt – die Vorreiter

Bereits am Mittwoch hatten die Kantone Aargau, Baselland, Basel-Stadt und Solothurn nach gegenseitiger Absprache die Besucherzahlen in Clubs und Bars auf maximal 100 Personen beschränkt. Und für Anlässe, bei denen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können und keine Schutzmassnahmen möglich sind, gilt neu eine Obergrenze von 100 Personen.

Zuvor hatten bereits die Kantone Jura, Waadt und Tessin die kantonalen Coronamassnahmen verschärft. Während erstere eine Maskentragepflicht in Geschäften einführten, hat auch der Südschweizer Kanton die Anzahl Menschen, die sich im Ausgang dürfen, nach der nationalen Lockerung bereits wieder stark eingeschränkt.