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Umwelt

Handelsverbot für illegal gefälltes Holz

Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Der Ständerat hat als Zweitrat einer Änderung des Umweltgesetzes zugestimmt, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen.
Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung im Grundsatz gutgeheissen. (Themenbild)
Bild: KEYSTONE/AP/VICTOR R. CAIVANO

Die Räte gehen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes weiter als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und wem sie diese weitergegeben haben.

Deklarationspflicht bleibt

Der Nationalrat schrieb zusätzlich die Weiterführung der Deklarationspflicht für Händler zu Art und Herkunft des Holzes gegenüber den Konsumenten ins Gesetz. Der Ständerat schloss sich am Dienstag oppositionslos an und ergänzte, dass die Pflicht nicht nur für Händler, sondern für "jede Person" gilt.

Die Deklaration beim Holz ist ein Anliegen von Umwelt- und Konsumentenschutzorganisationen. Sie reichten am Montag eine Petition mit 12'000 Unterschriften für den Erhalt der Holzdeklarationspflicht ein, wie Pro Natura, Swissaid und der Bruno Manser Fonds mitteilten. Auch Umweltministerin Simonetta Sommaruga erklärte sich einverstanden mit der Ergänzung.

Auch für andere Rohstoffe und Produkte als Holz kann der Bundesrat Anforderungen für das Inverkehrbringen festlegen. Voraussetzung ist, dass Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder natürliche Ressourcen gefährdet sind. Dieser vom Nationalrat eingebrachten Ergänzung schloss sich der Ständerat an.

Der Nationalrat zielte mit der Ergänzung auf das umstrittene Palmöl. Bei Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) löste die Anpassung aus der grossen Kammer Bedenken aus. "Diese Version geht sehr weit", sagte er. Die betroffenen Branchen seien nicht angehört worden.

Mit Motionen angestossen

In Eile zu legiferieren, wie es die Holzbranche wolle, sei ein schlechter Rat, sagte Wicki und beantragte, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Sommaruga hielt fest, der Bundesrat werde bei der Festlegung von Anforderungen an weitere Produkte und Rohstoffe als Holz mit Zurückhaltung vorgehen.

Zunächst würde die betroffene Branche angehört, und es würden freiwillige Massnahmen geprüft, sagte sie. Wickis Antrag wurde mit 27 zu 11 Stimmen abgelehnt.

Der Bundesrat hatte die Gesetzesänderung aufgrund von zwei Motionen ausgearbeitet. Peter Föhn (SVP/SZ) und Sylvia Flückiger-Bäni (SVP/AG) verlangten damit gleichlange Spiesse für Holzexporteure. Anders als die EU kennt die Schweiz bislang keine gesetzliche Regelung, um gegen Holz aus illegalem Holzschlag vorzugehen.

Daher sollen Handelshemmnisse gegenüber der EU abgebaut werden, indem eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird, die der europäischen Holzhandelsverordnung EUTR entspricht.

Der Ständerat hiess die Anpassungen im Umweltschutzgesetz mit 35 zu 0 Stimmen bei vier Enthaltungen gut. Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. (sda)