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Schweiz [News Service]

Härtefälle: Bundesrat schliesst Unternehmen mit tiefen Umsätzen aus

Ab Dezember erhalten coronagebeutelte Unternehmen in Härtefällen Geld. Nun hat der Bundesrat die Details festgelegt. Für Kritik sorgt, dass er Betriebe mit sehr tiefen Umsätzen ausschliesst.
Finanzminister Ueli Maurer stellte die Pläne für die Härtefallregelung vergangene Woche vor. (Keystone)

(rwa) Der Bundesrat hat am Mittwoch die Verordnung verabschiedet, welche die Details der Hilfsgelder von Bund und Kantonen regelt. Ein Unternehmen muss demnach vor der Coronakrise mindestens 100'000 Franken Jahresumsatz erwirtschaftet haben, um Härtefallbeiträge beantragen zu können. Damit erhöht der Bundesrat nach der Vernehmlassung die Untergrenze um 50'000 Franken. Damit solle verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht würden, heisst es in einer Mitteilung der Finanzverwaltung.

Das stösst dem Gewerbeverband sauer auf. Diese Grenze schliesse etwa die Hälfte der Unternehmen nun davon aus, kritisiert der Verband in einer Reaktion. Die Erhöhung erachtet er als inakzeptabel. Er fordert eine Senkung auf 30'000 Franken.

Mit der neuen Härtefallregelung soll besonders stark betroffenen Unternehmen finanziell geholfen werden. Eine Firma gilt demnach als Härtefall, wenn ihr Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Der Bund trägt gesamthaft zwei Drittel der Kosten, die Kantone einen Drittel.