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Schweiz

Grüne fordern schnelle Amtsenthebung Laubers – aber andere treten auf die Bremse

Dass der Bundesanwalt gegen seine Aufsicht vor Gericht gehen will, bringt laut Grünen-Chefin Rytz «das Fass zum Überlaufen».
Michael Lauber ist unter Druck - aber er hat weitehin auch Supporter. (Anthony Anex / KEYSTONE)
Nein zu Laubers Angriffen auf seine Aufsicht: Regula Rytz, Präsidentin der Grünen. (Anthony Anex / KEYSTONE)
Wählte Lauber nicht und fordert jetzt schnelle Entscheide: Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP). (Peter Schneider / KEYSTONE)
Will Gerichtsentscheid abwarten: Andrea Caroni (FDP), Präsident der zuständigen Gerichtskommission. (Alessandro Della Valle / KEYSTONE)

Henry Habegger

Henry Habegger

Henry Habegger

Henry Habegger

Es war am Mittwoch, 25. September 2019. Bundesanwalt Michael Lauber (54) wurde von der Bundesversammlung in geheimer Wahl für eine dritte Amtszeit gewählt. Das Resultat fiel knapp aus, Lauber erhielt nur 129 von 243 gültigen Stimmen. 122 waren nötig. Starke Unterstützung erhielt Lauber aus FDP und SVP, aber auch aus Teilen der SP. Dort hatte sich vor allem der mittlerweile abgetretene Baselbieter Ständerat Claude Janiak vehement für den Bundesanwalt ins Zeug gelegt.

Jetzt, ein gutes halbes Jahr später, steht das Parlament vor einem Scherbenhaufen. Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) stellte dem Bundesanwalt im Zusammenhang mit dessen Geheimtreffen mit Fifa-Boss Gianni Infantino ein miserables Zeugnis aus: Er habe diverse Amtspflichten verletzt, mehrfach die Unwahrheit gesagt, illoyal gehandelt, sei uneinsichtig. Aber Lauber will das Verdikt nicht akzeptieren, er kündigt Beschwerde vor Bundesverwaltungsgericht an und übt seinerseits schwere Kritik an seiner Aufsicht.

Lauber hatte vor seiner Wiederwahl in der SP-Fraktion erklärt, er werde zurücktreten, wenn in der Disziplinaruntersuchung etwas an ihm hängen bleibe.

Eine Partei, die von Anfang an klar gegen die Wiederwahl Laubers waren, sind die Grünen. Jetzt hat Präsidentin Regula Rytz endgültig genug: «Dass Lauber den Bericht seiner Aufsicht nicht akzeptiert und vor Gericht gegen die verfügte Lohnkürzung kämpft, bringt das Fass zum Überlaufen. Das ist so, als würde eine Firmenchefin Auflagen ihrer Revisionsstelle bekämpfen.» So sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich.

Rytz: «Amtsenthebung einleiten»

«Im Fall von Lauber heisst das, dass die Gerichtskommission der eidgenössischen Räte eine Amtsenthebung einleiten muss. Es ist höchste Zeit, die Glaubwürdigkeit unserer Behörden wiederherzustellen.»

Laut Gesetz kann die Bundesversammlung den Bundesanwalt des Amts entheben, wenn er «vorsätzlich oder grob fahrlässig Amtspflichten schwer verletzt hat» oder «die Fähigkeit, das Amt auszuüben, auf Dauer verloren hat.» Den Antrag dazu muss die Gerichtskommission stellen.

Als Bundesanwalt werde Lauber vom Parlament direkt gewählt und sei mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet, sagt Rytz. «Seine Amtsführung und Glaubwürdigkeit müssen über jeden Zweifel erhaben sein. Das sind sie nicht, wie die Aufsichtsbehörde im Disziplinarverfahren feststellte. Die Verfehlungen sind so gravierend, dass Lauber nicht mehr tragbar ist. Das sehen übrigens auch Wirtschaftskreise so».

Auch Schneider-Schneiter (CVP) fordert rasche Lösung

Dringenden Handlungsbedarf sieht auch die Baselbieter CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter. Auf Twitter schrieb sie: «Die Unschuldsvermutung gilt auch für einen Bundesanwalt. Das Parlament hätte Chefankläger Michael Lauber dennoch nicht wiederwählen dürfen. Der Bürger hat ein Interesse an über alle Zweifel erhabenen Institutionen unseres Rechtsstaates.» Auf Nachfrage hält sie fest: «Das Verhalten des Chefanklägers Lauber schadet der Bundesanwaltschaft. Das Parlament hat mit seiner Wahl die Glaubwürdigkeit dieser Institution aufs Spiel gesetzt.»

Sie bedaure, dass die meisten Parlamentskommissionen derzeit nicht tagen. «Die Gerichtskommission müsste sich im Interesse der Institutionen so schnell wie möglich der Frage annehmen, wie es mit dem Bundesanwalt weitergehen soll.»

Caroni: «Gerichtliches Fazit abwarten»

Dass parlamentarische Gremien wie die Gerichtskommission derzeit nicht tagen, bedauert auch Präsident Andrea Caroni (FDP). Die nächste Sitzung finde, «wenn man uns lässt», am 13. Mai statt. «Parallel dazu tätigen wir die nötigen rechtlichen Abklärungen», sagt der Ständerat aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Aber Grund zur Eile sieht Caroni im Fall Lauber nicht. «Die Verfügung der Aufsicht ist noch nicht rechtskräftig und wird gemäss Bundesanwalt auch angefochten. Was wirklich gilt, wissen wir somit erst, wenn die Gerichte entschieden haben. Mir persönlich scheint es eine offene Partie zu sein, und wir sollten das gerichtliche Fazit abwarten, bevor wir daraus unsere eigenen Schlüsse ziehen.»

Es dürfte allerdings ein Jahr und mehr dauern, bis dieses Fazit vorliegt. Lauber kann nach dem Bundesverwaltungsgericht auch noch das Bundesgericht anrufen. Und am zerrütteten Verhältnis zwischen ihm und seiner Aufsicht werden auch Richtersprüche kaum etwas ändern.

Grünen-Chefin Regula Rytz beharrt darauf, dass die Politik schnell handeln muss. «Die knappe Wiederwahl im letzten Herbst hat gezeigt, dass sich Lauber auf dünnem Eis bewegt. Viele Mitglieder des Parlamentes zweifeln, ob Lauber seine Aufgabe rechtlich korrekt, glaubwürdig und loyal wahrnimmt. Wäre bekannt gewesen, was wir heute wissen, wäre er nie gewählt worden. Nun ist es Zeit, konsequent zu sein.»