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Schweiz [News Service]

Geschäftsmieten: Bundesrat drückt sich vor klarem Positionsbezug

Wer sein Geschäft wegen Corona schliessen musste, soll die Miete um 60 Prozent erlassen werden. Darauf hat sich das Parlament geeinigt. Nun legt der Bundesrat das Gesetz vor, ohne ihm zuzustimmen. Am Ende könnte aber das Stimmvolk das letzte Wort haben.
Geschäfte, die während dem Corona-Lockdown schliessen mussten, sollen noch 40 Prozent der Miete bezahlen müssen.  (Severin Bigler)

(rwa) In der Sommersession hatten National- und Ständerat den Bundesrat mit zwei gleichlautenden Kommissionsmotionen beauftragt, eine gesetzliche Regelung bei den Geschäftsmieten auszuarbeiten. Kernelement sollte ein Mieterlass von 60 Prozent für Geschäftsmieter sein, die in der Coronakrise schliessen mussten. Gelten sollte die neue Regelung bis zu einer Mietobergrenze von 20'000 Franken.

Am Freitag hat der Bundesrat nun das Gesetz vorlegt. Damit erfülle er einen Auftrag des Parlaments, heisst es in einer Mitteilung der Wirtschaftsdepartements. An seiner Haltung ändert dies freilich nichts. Er verzichtet nämlich darauf, dem Parlament die Zustimmung zum Gesetzesentwurf zu beantragen. Ein Eingriff in die privatrechtlichen Beziehungen zwischen Mieterinnen und Vermieter sei zu vermeiden, betont der Bundesrat. In den kommenden Wochen stellt er einen Monitoringbericht zum Thema in Aussicht.

Tiefer Graben in der Vernehmlassung

Der Bundesrat begründet seine Skepsis mit der Vernehmlassung, die ein «kontroverses Bild» ergeben habe. Den einen gehe die Vorlage zu weit, den anderen zu wenig weit. Widerstand kommt von elf Kantonen, den Parteien FDP und SVP sowie den Wirtschafts-, Vermieter- und Immobilienverbänden. Acht Kantone, sowie SP, Grüne, CVP und EVP befürworten das Gesetz. Auf Zustimmung stösst die Vorlage auch bei beim Städteverband, den Mieterorganisationen, sowie den Gastroverbänden. Am Ende könnte auch das Stimmvolk das letzte Wort haben. Gegen das neue Gesetz kann das Referendum ergriffen werden.

Was dessen Inhalt betrifft, hat sich der Bundesrat eng am Wortlaut der Motionen orientiert. Für die Zeit der verordneten Schliessung sollen Mieter und Pächter von Betrieben wie Restaurants oder Coiffeursalons nur 40 Prozent des Mietzinses bezahlen müssen. Bei Gesundheitseinrichtungen ist der Erlass auf maximal zwei Monate beschränkt. Die Regelung gilt für einen Nettomietzins von maximal 20'000 Franken. Ab einer Höhe von 15'000 Franken sollen beide Mietparteien mit einer einseitigen schriftlichen Mitteilung auf die Regelung verzichten können. Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds für Vermieter in der Höhe von 20 Millionen Franken geschaffen werden. Der Bundesrat beziffert die möglichen Ausfälle bei den Miet- und Pachtzinseinnahmen auf 212 Millionen Franken.