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Schweiz [News Service]

Gerichtshof für Menschenrechte stoppt Rückführung von Gambier

Ein homosexueller Gambier darf nicht zurückgeführt werden. Die Schweizer Behörden haben zu wenig abgeklärt, ob dem Mann in seinem Heimatland Misshandlungen drohen, urteilten die Strassburger Richter.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. (Keystone)

(mg) Die Schweizer Behörden haben einen Gambier zu Unrecht wegweisen wollen und damit gegen die Menschenrechtskonvention verstossen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil heisst. Der Gambier mit Jahrgang 1974 gab an, dass er bei einer Rückschaffung in sein Heimatland wegen seiner Homosexualität Benachteiligungen zu befürchten habe. Zwar verstosse es nicht gegen die Konvention, eine homosexuelle Person in ein Land abzuschieben, in dem Homosexualität verboten ist. Der EGMR kritisiert jedoch, dass die Schweiz nicht genügend geprüft habe, ob dem Mann in Gambia Misshandlungen drohten.

Mehrere unabhängige Stellen hätten aufgezeigt, dass die gambischen Behörden homosexuelle Menschen nicht genügend vor Übergriffen durch nichtstaatliche Akteure schützen würden, argumentierten die Richter. Mehrfach hatten die Schweizer Behörden Asylanträge des Mannes abgewiesen - unter anderem mit Verweis auf mehrere Strafregistereinträge und widersprüchliche Aussagen bei seinen Gesuchen. Der Gambier führte mit einem älteren Mann im Kanton St. Gallen eine eingetragene Partnerschaft. Im vergangenen Jahr starb der Lebenspartner an einer Krankheit.

Die Schweizer Behörden müssen den Sachverhalt nun erneut prüfen. Zudem hat der EGMR verfügt, dass die Schweiz dem Kläger 14'500 Euro für die entstandenen Kosten bezahlen muss.