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Schweiz [News Service]

Finanzkontrolle stellt zahlreiche Verstösse bei Coronakrediten fest

Die Eidgenössische Finanzkontrolle will stärkere Kontrollen bei der Kurzarbeitsentschädigung und meldet eine Zunahme von Firmen, die potenziell missbräuchlich Coronakredite bezogen haben.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle hat über 130'000 laufende Bürgschaften überprüft. (Symbolbild) (Keystone)

(agl) Die Finanzkontrolle hat bei insgesamt 1470 Bürgschaften konkrete Hinweise auf einen Verstoss gegen die Solidarbürgschaftsverordnung festgestellt. Wie die EFK in einem am Donnerstag veröffentlichten Prüfbericht schreibt, handelt es sich bei der Mehrheit der Fälle um Unternehmen, die trotz Verbot Dividenden ausgeschüttet haben. Konkret geht es um 1003 mögliche Verstösse, die Bürgschaften im Gesamtwert von 264 Millionen Franken betreffen. Verglichen mit dem letzten EFK-Bericht vom August haben sich die Fälle verdoppelt.

Wie die EFK in ihrem Bericht weiter schreibt, gab es auch bei zahlreichen Unternehmen Auffälligkeiten, was die Umsatzangaben angeht. Rund neun Prozent der Bürgschaften wiesen einen deklarierten Umsatz aus, der mindestens 25 Prozent über der Angabe liegt, die für die Berechnung der Mehrwertsteuer gemacht wurde. Bei rund 600 Fällen liegen laut der EFK zusätzliche Auffälligkeiten vor, 2500 davon betreffen Kredite von über 100'000 Franken.

Keine Hinweise auf Missbrauch beim Erwerbsersatz

Im Vergleich der gesamthaft überprüften Kredite stellte die EFK jedoch nur wenige Verstösse fest. Insgesamt hat die EFK rund 133'000 laufende Bürgschaften im Wert von 16,4 Milliarden Franken geprüft. Bei insgesamt 4646 gemeldeten Verdachtsfällen beträgt der Anteil möglicher Verstösse knapp 3,5 Prozent.

Beim Corona-Erwerbsersatz für Selbständige gibt es laut der Finanzkontrolle nach wie vor «keine Hinweise auf systematische Fehler oder Missbrauch». Auch dort sind die möglichen Missbrauchsfälle seit August angestiegen, von rund 200 auf 500 Fälle. Diese kommen jedoch auf insgesamt etwa eine Million Datensätze, wie die EFK weiter schreibt.

Seco soll verstärkt kontrollieren

Eine stärkere Aufsicht braucht es laut der Finanzkontrolle aber bei den Kurzarbeitsentschädigungen. Dort bleibe das hohe Missbrauchsrisiko, ohne echte Möglichkeit zur Kontrolle, weiterhin bestehen. «Bestätigt wird dies bisher durch die vielen Hundert Missbrauchsmeldungen, die die Arbeitslosenkassen und die EFK an das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zur Klärung übergeben», heisst es im Prüfbericht. Das Seco habe bisher 36 Prüfungen vor Ort durchgeführt, die zu sechs Strafanzeigen führten und 1,1 Millionen Franken zurückbrachten. Das Seco solle seine Kontrollen verstärken, schreibt die EFK.

Die EFK empfiehlt dem Wirtschaftsdepartement weiter, schnellstmöglich die Rechtsgrundlagen anzupassen, «um den Unternehmen die Erstellung und Aufbewahrung der für die Kontrollen erforderlichen Belege vorzuschreiben». Die Arbeitslosenkassen sollten sich zudem strikt an die Frist von drei Monaten halten, innerhalb derer die Arbeitgeber die Kurzarbeits-Abrechnungen einreichen müssen. Mehrere Unternehmen hätten die Frist für die Weiterleitung nicht eingehalten, die Entschädigungen seien aber trotzdem ausbezahlt worden, schreibt die EFK.