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Terrorismus

Doppelbürger muss Schweizer Pass abgeben

Das Staatssekretariat für Migration entzieht erstmals einem Doppelbürger die Schweizer Staatsbürgerschaft. Er war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er für eine islamistische Terrororganisation Propaganda betrieben und Kämpfer rekrutiert hatte.
Erstmals ist einem Doppelbürger wegen terroristischer Aktivitäten das Schweizer Bürgerrecht aberkannt worden.
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das SEM kann laut Artikel 42 der Bundesgesetzes über das Schweizer Bürgerrecht einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn diese Person den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet, wie einer Mitteilung des SEM vom Mittwoch zu entnehmen ist.

Laut Artikel 30 der Verordnung über das Schweizer Bürgerrecht ist dies laut SEM zum Beispiel dann der Fall, wenn die Person ein schweres Verbrechen im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten oder gewalttätigem Extremismus begangen hat.

Aus Sicht des SEM sind diese Voraussetzungen im vorliegenden Fall erfüllt. Die betreffende Person sei zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie Propaganda für eine verbotene islamistische Organisation betrieben und für diese Kämpfer rekrutiert hatte.

Neben dem Schweizer Bürgerrecht wird dem Mann auch das Bürgerrecht des Kantons und der Gemeinde entzogen. Der Entscheid des SEM ist noch nicht rechtskräftig. Die betreffende Person kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Ein Dutzend Doppelbürger identifiziert

Anfang Juni hatte der Bundesrat in einer Antwort auf einen Vorstoss festgehalten, dass aktuell der Bund über ein Dutzend Doppelbürger identifiziert habe, die im Verdacht stünden, sich im Ausland an Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten beteiligt zu haben. (sda)