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Schweiz [News Service]

Die Wahl des neuen Bundesanwalts muss in die Extrarunde

In der kommenden Wintersession wird noch kein neuer Bundesanwalt gewählt. Die beiden möglichen Kandidaten konnten die zuständige Kommission nicht überzeugen.
Noch ist nicht klar, wer die Nachfolge vom abgetretenen Bundesanwalt Michael Lauber antreten wird. (Keystone)

(mg) Die Gerichtskommission hat sich an ihrer Sitzung vom Mittwoch nicht auf einen Kandidaten für die Nachfolge von Michael Lauber einigen können. Wie die Kommission mitteilt, wird sie die Stelle als Bundesanwalt daher erneut ausschreiben. Zuvor hatte sie die beiden verbliebenen Kandidaten für das Amt angehört. Dabei ist sie «zum Schluss gelangt, dass keiner der beiden Kandidaten sämtliche persönlichen und beruflichen Fähigkeiten mitbringt, die es heute für ein derart exponiertes Amt braucht», wie es in der Mitteilung heisst.

Somit wird der Nachfolger oder die Nachfolgerin von Michael Lauber nicht bereits in der nächste Woche beginnenden Wintersession gewählt. Lauber war wegen seiner Amtsführung und mehreren unprotokollierten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino zurückgetreten und so einer möglichen Amtsenthebung zuvorgekommen. In einer ersten Runde hatte die Gerichtskommission das Kandidatenfeld von drei auf zwei reduziert. Ihr Ansinnen Bundesanwalt zu werden öffentlich gemacht hatten der Genfer Generalstaatsanwalt Oliver Jornot und der Freiburger Staatsanwalt Andreas Müller.

Nun wird das Feld wieder geöffnet. Ebenfalls soll die Alterslimite angehoben werden. Die Gerichtskommission hat dafür die Kommissionen für Rechtsfragen eingeladen, die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ändern, dass die Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin beziehungsweise des Bundesanwalts auf 68 Jahre erhöht wird.