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Schweiz

Der Ständerat macht beim Datenschutz einen Kompromissvorschlag

Bei einem Profiling mit hohem Risiko soll künftig das Einverständnis des Nutzers nötig sein. Der Ständerat ist dem Nationalrat am Dienstag aber einen Schritt entgegengekommen.
Beim neuen Datenschutzgesetze müssen die Räte nur noch eine grössere Unstimmigkeit aus dem Weg räumen. (Keystone)

(mg) Das Datenschutzgesetz kommt auf die Zielgerade: Der Ständerat hat am Dienstag einem Kompromissvorschlag beim Profiling mit grosser Mehrheit zugestimmt. Dabei geht es um das automatische Erfassen von personenbezogenen Daten, am bekanntesten wohl bei Onlineshops. Neu sollen bei «Profiling mit hohem Risiko» strengere Regeln gelten. Ursprünglich wollte die kleine Kammer noch weiter gehen, der Nationalrat plädierte dagegen für lockere Regeln.

Konkret sollen nun strengere Vorgaben gelten, wenn ein Profiling passiert, «das ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Person mit sich bringt, indem es zu einer Verknüpfung von Daten führt, die eine Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit einer natürlichen Person erlaubt». Sollte ein solches Profiling stattfinden, so bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung des Nutzers. Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsste diesen Vorschlag.

«Gewisse Dringlichkeit bei dieser Reform»

Damit verbleibt als letzte grössere Knacknuss nur noch die Frage nach der Bewertung der Kreditwürdigkeit. Während der Nationalrat bislang darauf besteht, dass dafür nur Personendaten der letzten zehn Jahren verwendet werden dürfen, pocht der Ständerat auf fünf Jahre. Das entspricht dem bundesrätlichen Vorschlag. Damian Müller (FDP/LU) wollte sogar noch weiter gehen und erlauben, dass «Personendaten aus öffentlich zugänglichen staatlichen Registern» unbeschränkt für die Bonitätsprüfung verwendet werden können. «Eine Limitierung auf fünf Jahren erlaubt es, sinnvolle Einblicke in die wirtschaftliche Situation zu erhalten», sagte Daniel Fässler (CVP/AI) im Namen der Kommission.

Nun muss sich der Nationalrat erneut mit der Vorlage befassen. «Es besteht eine gewisse zeitliche Dringlichkeit bei dieser Reform», sagte Keller-Sutter. Eines der Ziele der Vorlage ist es, dass die EU das Datenschutzgesetz als gleichwertig anerkennt. «Der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Union ist sehr wichtig für den Wirtschaftsstandort Schweiz, und die Beratung des Datenschutzgesetzes hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen», so die Bundesrätin.

Wie Ratspräsident Hans Stöckli (SP/BE) nach der Debatte anfügte, werde das Datenschutzgesetz nicht mehr in der Sommersession bereinigt. Die zuständige Kommission des Nationalrats tage erst nach Abschluss dieser Session.