(agl) Die Botschaft ans Parlament, die der Bundesrat am Mittwoch verabschiedet hat, sieht Massnahmen im Umfang von rund 700 Millionen Franken vor. Ein Pauschalbetrag für die Finanzierung des Ortsverkehrs ist nicht dabei. Diese liege in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamts für Verkehr. Bereits vor der Eröffnung der Vernehmlassung habe der Bundesrat seine Skepsis gegenüber der Forderung des Parlaments zum Ausdruck gebracht.
Unterstützt werden sollen der regionale Personenverkehr mit rund 290 Millionen Franken sowie der kombinierte Güterverkehr und Schienenverkehr mit 70 Millionen. Auch der Bahninfrastrukturfonds (BIF) soll finanzielle Unterstützung erhalten. Einmalig sollen ihm Mittel aus der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe zugeführt werden, zudem kann er sich im laufenden Jahr neu verschulden. Der Bundesrat rechnet für diese Massnahmen mit Kosten von rund 330 Millionen Franken.
Das Parlament hat auf eine Motion der Verkehrskommission des Nationalrats vom Bundesrat die Ausarbeitung eines Massnahmenpakets für den öffentlichen Verkehr verlangt. Der Bundesrat schickte die entsprechende Vorlage am 1. Juli in die Vernehmlassung.