notifications
Schweiz

Cannabis-Pilotversuche: Nationalrat lehnt höhere Hürden für Testpersonen ab

Die SVP und die Mitte-Fraktion wollten härtere Konsequenzen für die Probanden festlegen. Die Mehrheit der grossen Kammer folgt jedoch den Anträgen des Bundesrats: Die Testpersonen dürfen anonym bleiben.
Nur Personen, die bereits Cannabis konsumieren, dürften sich an der Studie beteiligen. (Keystone)

(sku) Cannabis-Konsum ist in der Schweiz verboten. Das hindert aber rund 200'000 Menschen nicht daran, regelmässig zu kiffen. Für den Bundesrat ist diese Situation alarmierend: Sie lasse einen bedeutenden Schwarzmarkt florieren, die Produktequalität unterliege keiner Kontrolle und die Repressionskosten seien hoch. Ohne das allgemeine Cannabisverbot in Frage zu stellen, müssten alternative Regulierungsmodelle getestet werden können, fordert der Bundesrat. Er will deshalb wissenschaftliche Pilotversuche mit Cannabis einführen.

Der Nationalrat hat im Dezember entschieden, entgegen dem Antrag der Gesundheitskommission auf die Vorlage einzutreten. Trotzdem sind die Cannabis-Pilotversuche immer noch umstritten. Vor allem die SVP und die Mitte-Fraktion wollen höhere Hürden für die Versuche. Die grosse Kammer lehnte die Vorschläge der Gegner am Dienstag aber allesamt ab.

Anpassungen würden Durchführung schwierig machen

Die Gegner forderten etwa, dass die Probanden während des Pilotversuchs ihren Führerausweis abgeben und ihre Teilnahme am Versuch dem Arbeitgeber oder Schule melden müssen. Personen, die auch andere Drogen konsumieren, soll die Teilnahme am Pilotprojekt verweigert werden. Weiter soll der THC-Gehalt des abgegebenen Cannabis maximal 15 Prozent betragen dürfen. Die Gegner wollten auch ergänzen, dass für die Versuche nur einheimischer Bio-Hanf verwendet wird.

Die Mehrheit des Nationalrats trat auf keinen dieser Vorschläge ein. Auch Bundesrat Alain Berset empfahl, nicht auf die Änderungen einzutreten. Er argumentierte, dass die Anpassungen die Durchführung der Pilotversuche verunmöglichen würden. Zudem sollen die Testpersonen nicht dadurch diskriminiert werden, dass sie etwa ihre Teilnahme offen kommunizieren müssten. Somit geht die Vorlage an den Ständerat.

Nur Kiffer dürfen mitmachen

Der Bundesrat hat auch bereits dargelegt, wie er den Experimentierartikel in der Verordnung zu konkretisieren gedenkt. So sollen Versuche örtlich auf eine oder mehrere Gemeinden begrenzt sein und höchstens fünf Jahre dauern. Maximal 5000 Personen sollen daran teilnehmen, zugelassen seien nur Erwachsene. Die Probanden müssen zudem nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Ausserdem müssen die Teilnehmenden ihren Wohnsitz in einer Gemeinde haben, in der eine Studie durchgeführt wird.

Menschen, die an einer ärztlich diagnostizierten Krankheit leiden oder verschreibungspflichtige Psychopharmaka einnehmen, wären von den Versuchen ausgeschlossen. Die Teilnehmenden könnten bis zu 10 Gramm des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Monat erwerben. Der Experimentierartikel wäre auf zehn Jahre befristet.