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Schweiz [News Service]

Bundesrat verlängert Erwerbsersatz für Selbständige bis Mitte September

Selbständige haben bis zum 16. September Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. Damit trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass trotz den Lockerungsschritten viele Betriebe ihre Tätigkeit noch nicht vollständig aufnehmen können.
Selbständigerwerbende wie Taxifahrerinnen und -fahrer haben länger Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.  (Keystone)

(rwa/dpo) Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, den Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende bis zum 16. September zu verlängern. Anspruch haben neu auch in ihrer eigenen Firma angestellte Personen im Veranstaltungsbereich, die sich in einer Härtefallsituation befinden. Diese werden nun gleich behandelt wie die übrigen Selbständigerwerbenden, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Mitteilung schreibt.

Die betroffenen Personen müssen gemäss dem Bundesrat keine besonderen Schritte unternehmen, die AHV-Ausgleichskassen nehmen die Auszahlung des Erwerbsersatzes wieder auf. Die zusätzlichen Kosten schätzt die Landesregierung auf rund eine Milliarde Franken. Dazu brauche es keine zusätzliche Kreditbewilligung.

Am 20. Mai hatte der Bundesrat entschieden, Erwerbsersatz und Kurzarbeitsentschädigung für Selbständige per Ende Mai auslaufen zu lassen. Dagegen regte sich Widerstand im Parlament. Zwei Motionen, um diesen Entscheid rückgängig zu machen, werden jedoch erst in der Herbstsession behandelt, nachdem der Nationalrat eine raschere Behandlung ablehnte.