(rwa) Die Verordnung für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung gilt nur noch bis nächsten Mittwoch. Damit enden auch automatische sämtliche Leistungen an diesem Tag. In gewissen Fällen sollen Personen aber weiterhin Anspruch auf Erwerbsersatz haben. Das hat der Bundesrat am Freitag beschlossen.
Von der Verlängerung profitieren unter Quarantäne gestellte Eltern, deren Kinder nicht von Dritten betreut werden können, sowie Selbständigerwerbende, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. In jedem Fall ist aber ein neuer Antrag bei der Ausgleichskasse notwendig, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen in einer Mitteilung schreibt.