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Schweiz [News Service]

Bundesrat verlängert Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate

Der Bundesrat hat die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert. Zudem hat er die Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung eröffnet.
Mit der Verlängerung der Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsenschädigung  will der Bundesrat einen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern. (Symbolbild)  (Luca Linder)

(dpo) Die Verlängerung der Höchstbezugsdauer auf achtzehn Monate tritt per 1. September 2020 in Kraft und gilt bis Ende Dezember 2021. «Wir wollen so die Unternehmen weiterhin unterstützen, damit keine Arbeitsplätze verloren gehen», sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin am Mittwoch vor den Medien. Der Bundesrat sieht für den Arbeitgeber eine Karenzfrist von einem Tag vor. Weiter habe die Landesregierung die Berücksichtigung von Überstunden vor der Kurzarbeitsentschädigung wiedereingeführt.

Wie Bundesrat Parmelin weiter mitteilte, hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung (ALV) eröffnet. Zuvor hat das Parlament in der Sommersession einen Nachtragskredit für die ALV von maximal 14,2 Milliarden Franken gutgeheissen. Die entsprechende Gesetzesänderung soll Mitteilung des Wirtschaftsdepartements in der Herbstsession 2020 im Sonderverfahren behandelt werden. Die Vernehmlassungsfrist laufe bis zum 15. Juli.

In der Coronakrise haben gemäss dem Wirtschaftsdepartement die Ausgaben der ALV für die Kurzarbeitsentschädigung in unbekanntem Ausmass zugenommen. Seit April hätten über 190'000 Unternehmen für 1,9 Millionen Arbeitnehmende Kurzarbeitsentschädigung beantragt.