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Schweiz [News Service]

Bundesgericht lässt Kampagne der Kirchen für Konzernverantwortung laufen

Das Bundesgericht hat  Stimmrechtsbeschwerden der Jungfreisinnigen zum Engagement der Kirchen für die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) abgelehnt.
Die Konzernverantwortungs-Plakate an den Kirchen dürfen hängen bleiben.  (Keystone)

(agl) Das Bundesgericht erlässt keine vorsorglichen Massnahmen gegen das Engagement von Kirchgemeinden für die Konzernverantwortung. Diese dürfen sich weiterhin an der Kampagne beteiligen. Dies teilten sowohl der Zusammenschluss «Kirche für Konzernverantwortung» als auch die Jungfreisinnigen, die hinter den Stimmrechtsbeschwerden stehen, am Dienstag mit.

Das Bundesgericht habe vorsorgliche Massnahmen und Verbote kurz vor der Abstimmung am 29. November abgelehnt, geht aus den Mitteilungen hervor. Die Jungfreisinnigen hatten beantragt, dass die Kirchgemeinden weitere Kampagnen-Aktivitäten unterlassen müssen. In ihrer Mitteilung schreibt die Jungpartei, dass sie den Entscheid bedauere. Die Jungfreisinnigen wollten jedoch am Verfahren festhalten: «Die Grundsatzfrage, ob und wieweit sich die öffentlich-rechtliche Kirche in nationale Abstimmungskämpfe einmischen darf, ist nach wie vor unbeantwortet.»

Dass sich Pfarrpersonen und Kirchgemeinden weiterhin über die Konzernverantwortungsinitiative einsetzen dürfen, sei richtig, schreibt derweil «Kirche für Konzernverantwortung». Denn die Initiative greife zentrale Anliegen der biblischen Botschaft auf, wie die Menschenwürde und die Bewahrung der Schöpfung.