(rwa) Mitte Juli hatte der Bundesrat alle coronabedingten Einreisebeschränkungen für die ersten zwölf Länder ausserhalb des EU/EFTA-Raums aufgehoben. Aus allen anderen Staaten ist die Einreise in die Schweiz für einen Kurzaufenthalt weiterhin nur in Ausnahmefällen möglich. Das ändert sich nun.
Ab nächstem Montag können auch Personen, die eine Lebenspartnerin oder einen Lebenspartner in der Schweiz haben, neu einreisen, wie das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Donnerstag bekanntgab. Diese Personen gelten gemäss Covid-Verordnung als Härtefall und sind deshalb von den coronabedingten Einreisebeschränkungen ausgenommen.
Voraussetzung ist, dass das Paar die Beziehung belegen kann – etwa durch eine Bestätigung oder eine Brief- oder E-Mail-Korrespondenz. Eine kurze Ferienbekanntschaft reiche nicht aus, betonte Barbara Büschi, stellvertretende SEM-Direktorin, vor den Medien. Die einreisende Person braucht zudem eine Einladung des in der Schweiz lebenden Lebenspartners und muss alle anderen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Der Bund empfiehlt, direkt in die Schweiz einzureisen, da der Transit durch andere Staaten nicht gewährleistet ist.