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Schweiz [News Service]

Bund führt vorerst keine allgemeine Maskenpflicht ein: «Jetzt sind die Kantone dran»

An einer Medienkonferenz haben Experten präzisiert, wie der Bund die Selbstquarantäne handhabt. Wer von einem Risikoland einreist, trage eine Mitschuld und werde für die Dauer der Quarantäne nicht entschädigt.
Vor zwei Tagen hat der Bundesrat verkündet, im öffentlichen Verkehr eine Maskenpflicht einzuführen. In anderen Bereichen bleibt das Tragen einer Maske vorerst freiwillig. (Keystone)

(sku) Ab Montag sollen zwei Massnahmen umgesetzt werden. Einerseits ist dies die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und andererseits die zehntägige Quarantäne für Einreisende aus 29 Ländern mit erhöhtem Risiko für Ansteckungen. Weitere Massnahmen gibt es vorläufig keine, wie Patrick Mathys vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) am Freitag vor den Medien in Bern klarstellte. Der Bund sieht von einer allgemeinen Maskenpflicht wie etwa in Läden vorerst ab. «Die Kompetenz liegt nun bei den Kantonen», betonte Mathys. «Es ist jetzt wichtig, dass die Kantone dieser Pflicht nachkommen und selbständig weiterführende Massnahmen treffen.»

Wer aus einem Risikoland zurückkomme, sei verpflichtet, sich den kantonalen Behörden zu melden und eine zehntägige Quarantäne anzutreten. «Diese wird nicht entschädigt», sagt Mathys. Wer in ein Risikoland reise, trage eine gewisse Mitschuld. Wie Cornelia Lüthy vom Staatssekretariat für Migration (SEM) sagte, werden ab 6. Juli und 20. Juli weitere beschränkte Personengruppen wieder einreisen können, namentlich aus Drittstaaten wie Australien oder Kanada.

Wer keine Maske trägt, muss aussteigen

Bezüglich der Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr präzisiert Toni Häne, Leiter Personenverkehr SBB: «Das Personal spielt nicht Polizei.» Es ermahne zwar, verteile jedoch keine Bussen. Wer sich dennoch weigere, eine Maske zu tragen, könne aufgefordert werden, das Verkehrsmittel zu verlassen. Diese Regelung gelte auch für Postautos.

Laut Häne ist jeder selbst dafür verantwortlich, eine Maske zu besitzen. Es werde nicht möglich sein, Masken beim SBB-Personal zu kaufen. Von der Maskenpflicht ausgenommen seien einzig Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.