(sat) Damit solle eine Ungleichbehandlung von schwangeren Patientinnen aus dem Weg geräumt werden, wurde am Montag im Ständerat argumentiert. Die kleine Kammer hat dazu stillschweigend zwei ähnlich lautende Motionen von Jean-Luc Addor (SVP/VS) und Irene Kälin (Grüne/AG) angenommen und erfüllt eine Standesinitiative des Kantons Genf. Damit sind die Geschäfte bereit für die Schlussabstimmung.
Heute müssen sich Frauen in der Schweiz, die während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen eine Fehlgeburt erleiden oder Komplikationen erleben, mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Das ist jedoch nicht der Fall für Leistungen, die ab der dreizehnten Woche einer Schwangerschaft erbracht werden.