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Schweiz [News Service]

Bedrohte Arten besser schützen: Bundesrat sagt illegalem Tierhandel den Kampf an

Schwere Fälle von illegalem Handel mit Tieren und Pflanzen, die als gefährdete Arten geschützt sind, sollen künftig als Verbrechen behandelt werden. Der Bundesrat legt eine entsprechende Gesetzesänderung vor.
Das Parlament will illegalen Tier- und Pflanzenhandel schärfer sanktionieren. Erst recht, wenn geschützte Arten betroffen sind. (Symbolbild) (Keystone)

(wap/dpo) Ziel der Gesetzesänderung sei ein wirksamerer Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, heisst es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Das revidierte Bundesgesetz zum Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES) sieht vor, dass Täter nicht mehr wegen eines Vergehens, sondern wegen eines Verbrechens bestraft werden. Dies wenn ihr Vorgehen gewerbs- oder bandenmässig ist oder eine grosse Anzahl von geschützten Exemplaren betroffen ist.

Bei Verbrechen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe bis maximal eine Million Franken vorgesehen. Letztere würde allerdings einen Extremfall darstellen, schreibt ein Sprecher des BLV auf Anfrage von CH Media. Neu würden zudem Finanzflüsse im Zusammenhang mit Verbrechen gegen das Bundesgesetz zum CITES-Übereinkommen von der Geldwäschereigesetzgebung erfasst.

Lediglich fahrlässige Verstösse sollen mit Busse bestraft werden

Weniger schwere Fälle, die bis heute nur als Übertretung behandelt werden, sollen gemäss der Gesetzesänderung künftig als Vergehen beurteilt werden. Je nach Fall sollen die Vergehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem erfolge ein Eintrag ins Strafregister, wie der Sprecher des BLV schreibt. Nur noch vorsätzliche leichte Widerhandlungen oder fahrlässige Verstösse sollen mit einer Busse bestraft werden.

Darüber hinaus will der Bundesrat eine Informationspflicht einführen: Wer Exemplare geschützter Arten verkauft, darf dies demnach nicht mehr anonym tun und muss ausserdem Informationen zu den verkauften Exemplaren bereitstellen. Weiter soll der Bundesrat zeitweilig auch die Einfuhr von Tieren und Pflanzen aussetzen können, die nicht zu einer geschützten Art gehören, bei denen aber eine Verwechslungsgefahr mit vom CITES geschützten Exemplaren besteht, die in einem anderen Land national geschützt und nachweislich gefährdet sind. So soll verhindert werden, dass diese über die Schweiz in den internationalen Handel gelangen. Die Gesetzesänderung geht zurück auf eine Motion des ehemaligen Genfer CVP-Nationalrats Guillaume Barrazone.