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Schweiz [News Service]

Aufsichtsbehörde ernennt Sonderermittler, der Anzeigen gegen Lauber und Infantino prüft

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hat Stefan Keller als ausserordentlichen Staatsanwalt des Bundes ernannt. Der Präsident des Obwaldner Ober- und Verwaltungsgerichts überprüft die Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino.
Stefan Keller, Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden, prüft die Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber und Fifa-Chef Gianni Infantino. (Bild: Urs Flüeler / Keystone)

(dpo) Stefan Keller sei in der Ausführung seiner Position als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes unabhängig und beginne mit seiner Tätigkeit unverzüglich. Seine Aufgabe sei es, die an die Aufsichtsbehörde überwiesenen Strafanzeigen gegen Bundesanwalt Michael Lauber, Gianni Infantino sowie weitere Personen zu prüfen, schreibt die AB-BA in einer Mitteilung vom Freitag.

Im Juni hatten die Ratspräsidien unter Nationalratspräsidentin Isabelle Moret und Ständeratspräsident Hans Stöckli der Aufsichtsbehörde drei Strafanzeigen gegen Lauber und Infantino mit der Aufforderung überwiesen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt zu ernennen. Die Anzeigen stehen im Zusammenhang mit den ungeklärten «Schweizerhof»-Treffen des Fifa-Chefs und dem Bundesanwalt, so die Aufsichtsbehörde AB-BA.

Bei Strafverfahren kommt weiterer Sonderermittler zum Einsatz

Ergibt Kellers Prüfung, dass Anhaltspunkte auf ein strafbares Verhalten von Lauber bestehen, stellt er bei den zuständigen Kommissionen des National- und Ständerats ein Gesuch um Durchführung eines Strafverfahrens. Erachtet er die Strafanzeigen dagegen als unbegründet, kann er eine Verfügung zur Nichtanhandnahme erlassen.

Als ausserordentlicher Staatsanwalt prüft Keller, der als Präsident des Ober- und Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden tätig ist, die eingereichten Strafanzeigen. Sollte es tatsächlich zu einem Strafverfahren gegen Michael Lauber kommen, würde die Bundesversammlung in diesem Fall einen ausserordentlichen Bundesanwalt einsetzen.