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Schweiz [News Service]

Aluminium in Deodorants: Bundesrat sieht keinen Handlungsbedarf

Der heutige Gesetzesrahmen zur Verwendung von Aluminium in Antitranspiranten reicht aus, sagt der Bundesrat. Er sieht in der Schweiz keinen Anpassungsbedarf.
Eine Analyse des BLV hat ergeben, dass es in der Schweiz keine weiteren Massnahmen bei aluminiumhaltigen Deodorants braucht.
(Severin Bigler)

(agl) Um auf ein Postulat der Grünen Nationalrätin Lisa Mazzone zu antworten, beauftragte der Bundesrat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit einer Analyse der aktuellen Untersuchungen zum Thema Aluminium in Antitranspiranten. Wie das BLV am Mittwoch mitteilt, kam es in einer Risikoanalyse und nach einer Recherche der wissenschaftlichen Literatur zum Schluss, dass die aktuelle Gesetzgebung ausreichend ist, um den Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten.

«Nach dem aktuellen Wissensstand kann kein Kausalzusammenhang zwischen dem Aluminium in Antitranspiranten und Brustkrebs nachgewiesen werden», heisst es in der Mitteilung weiter. Aluminium in Kosmetika sei in der EU und in der Schweiz einheitlich geregelt, bisher sei noch kein Antitranspirant verboten worden. Der Bundesrat verfolge jedoch die wissenschaftliche Entwicklung und würde gegebenenfalls die Gesetzgebung anpassen.

Antitranspirante enthalten Aluminium in Form von Salzen oder Aluminiumverbindungen, um die Schweissbildung lokal zu hemmen. Die Aluminiumsalze verstopfen die Poren und verhindern so, dass der Schweiss an der Hautoberfläche austritt. Im Jahr 2016 wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass Aluminiumchlorhydrat für menschliche Brustzellen toxisch ist. Mit ihrem Postulat beauftragte Lisa Mazzone den Bundesrat, zu prüfen, ob die entsprechenden Deodorants mit einen Gesudheitshinweis gekennzeichnet oder gar verboten werden sollten.