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Schweiz [News Service]

Also doch: Die Maskenpflicht im  öffentlichen Verkehr kommt – aber ohne Bussen

Neue Wende in der Maskenfrage: Ab nächstem Montag muss in Bus, Tram und Zug, auf dem Schiff und in Bergbahnen eine Maske getragen werden. Damit reagiert der Bundesrat auf die steigende Zahl der Coronainfektionen.
Bald kein Einzelfall mehr: Frau mit Schutzmaske im Zug. (Symbolbild) (Keystone)

(mg/sat) Wer ab dem 6. Juli im öffentlichen Verkehr in der Schweiz unterwegs ist, muss eine Maske tragen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Diese Maskenpflicht gilt ab Montag für Personen ab zwölf Jahren in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen. Details sollen am Freitag bekannt gegeben werden nach Gesprächen mit den Betreibern des öffentlichen Verkehrs.

Klar ist aber bereits jetzt: Bussen seien bei Nichtbefolgen der Maskenpflicht nicht vorgesehen, sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Bundeshausmedien in Bern. Auf Nachfrage präzisierte Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamtes für Verkehr, wer sich weigere, dem könne das Begleitpersonal im öV einen Verweis aussprechen. Im schlimmsten Fall droht dann eine Busse wegen Ungehorsams.

«Neue Balance»: Bund nimmt das Heft wieder in die Hand

Mit der Maskenpflicht reagiert der Bundesrat auf die steigende Zahl von Infektionen mit dem Coronavirus und auf einen entsprechenden Wunsch verschiedener Kantone. Man müsse nun eben «eine neue Balance» finden «zwischen Vorsicht und Lockerheit und zwischen Vorschrift und Eigenverantwortung», sagte Sommaruga. Obwohl der Bund mit der Aufhebung der ausserordentlichen Lage vor zehn Tagen den Kantonen wieder mehr Rechte einräumte, macht laut der Bundespräsidentin eine Bundeslösung in der Maskenfrage mehr Sinn als unterschiedliche kantonale Lösungen.

Die Maskenpflicht sei eine Präventionsmassnahme, sagte Simonetta Sommaruga. Bisher galt im öffentlichen Verkehr lediglich die dringende Empfehlung des Bundesrates, zu Stosszeiten eine Maske zu tragen wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Diese Empfehlung wurde aber wenig befolgt. Wiederholt hatte sich der Bundesrat zuvor vor einer generellen Maskenpflicht gedrückt.

Nach den Ferien im Risikogebiet geht es erst in die Quarantäne

Ebenfalls hat der Bundesrat entschieden, dass Einreisende aus Risikogebieten künftig erst in Quarantäne gehen müssen. Konkret muss ab Montag, wer aus einem solchen Gebiet in die Schweiz einreist, für zehn Tage in die Quarantäne. Welches solche «Risikogebiete» sind, wird das Bundesamt für Gesundheit jeweils auf einer Liste publizieren. Diese soll laufend aktualisiert werden. «Es könnte Schweden sein, vielleicht auch Serbien», so Bundesrat Alain Berset.

Einreisende aus solchen Gebieten werden beim Grenzübertritt informiert und müssen sich bei den kantonalen Behörden melden. Die Flug- und Reisebusgesellschaften werden zudem angewiesen, kranke Passagiere nicht zu transportieren.