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Alkohol

Alkoholverkauf an Junge wegen Stress

Zu illegalen Verkäufen von Alkohol an Minderjährige kommt es vor allem da, wo das Verkaufspersonal unter Stress handelt oder wo Betriebe die Abwanderung der Kundschaft zur Konkurrenz befürchten. Dies zeigt eine soeben erschienene Studie von Sucht Schweiz.
In der Schweiz ist der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige gesetzlich verboten. Trotzdem wird bei Testkäufen in rund 30 Prozent aller Fälle gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft. Symbolbild)
Bild: Keystone/ALESSANDRO DELLA VALLE

Bei Testkäufen in der Schweiz werde in rund 30 Prozent aller Fälle gesetzeswidrig Alkohol an Minderjährige verkauft, heisst es in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Diese Zahl stagniere seit 2009.

Im Rahmen einer qualitativen Studie im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung hat Sucht Schweiz in allen Sprachregionen der Schweiz 30 vertiefende Interviews mit Angestellten im Verkauf und im Service durchgeführt. Oft komme es vor, dass bei grossem Ansturm Kunden ungeduldig würden, hin und wieder sogar das Personal beschimpften oder gar tätlich angriffen.

Es habe sich gezeigt, dass unter den untersuchten Verkaufsorten nur das Personal im Detailhandel systematisch zum Alkoholverkauf an Jugendliche und zum Umgang mit ihnen geschult wurde. Systematische Schulungen oder zumindest standardisierte Instruktionen sollten an allen Verkaufsorten erfolgen, damit die Angestellten die Gesetze kennten und auch in schwierigen Situationen richtig reagieren könnten. Sie brauchten auch die Unterstützung der Vorgesetzten.

Automatisch den Ausweis vorzeigen

Oft erschwere das Aussehen von jungen Kunden die Schätzung des Alters und lasse die Angestellten zögern, ob sie den Ausweis verlangen sollten. Aus Präventionssicht würden Alterskontrollen erleichtert, wenn junge Personen bis zu einem gewissen Alter beim Erwerb von Alkohol automatisch den Ausweis vorzeigen müssten, schreibt Sucht Schweiz.

Eine Vereinheitlichung der Altersgrenze auf 18 Jahre für den Kauf jeglichen Alkohols (wie im Tessin und bei gewissen Detailhändlern) würde von den Angestellten begrüsst. Dies sehe auch die Schweizer Bevölkerung so, die in einer repräsentativen Umfrage eine Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre zu drei Vierteln befürworte.

Besonders schwierig sei die Situation für das Personal in der Hektik bei Festwirtschaften. Die Abgabe farbiger Armbändel vereinfache die Kontrollen. Auch in Bars und Pubs könne dies die Lösung sein, falls keine Eingangskontrollen stattfinden.

Angst vor Einbussen

Weiter heisst es, vor allem im Gastgewerbe, aber auch in kleinen Shops hätten die Betriebe manchmal Angst vor Einbussen, wenn sie zu strikt kontrollierten und Kunden dann an anderen Orten mit weniger strikten Kontrollen Alkohol kauften.

Testkäufe sollten also ausgeweitet und regelmässig durchgeführt werden. Aus präventiver Sicht entstehe dadurch eine abschreckende Wirkung, gleichzeitig würden die Spiesse für alle Anbieter gleich lang. Sucht Schweiz befürwortet deshalb auch einen Mindestpreis für Alkohol.

Ältere Personen kaufen für jüngere

Einige Befragte wiesen aber auch darauf hin, dass sie oft machtlos zusehen müssten, wie zum Alkoholkauf berechtigte ältere Personen den Alkohol draussen Jüngeren weitergäben. Sucht Schweiz findet, zur Sensibilisierung der Bevölkerung sollte eine Kampagne durchgeführt werden, um die Problematik der Abgabe von Alkohol durch Dritte anzugehen.

In der Schweiz ist der Verkauf von Bier und Wein an unter 16-Jährige sowie von Spirituosen an unter 18-Jährige gesetzlich verboten. Im Tessin ist der Verkauf aller alkoholischen Getränke an unter 18-Jährige verboten. (sda)