Kanton Schwyz

Solaranlagen auf Dächern von Bewilligungspflicht befreit

Ausgenommen sind Anlagen auf denkmalpflegerisch geschützten Gebäuden und Gebieten.
Ein Solardach im Kanton Schwyz.
Foto: PD
In unempfindlichen Siedlungszonen braucht es für den Bau von Solaranlagen auf Dächern keine Baubewilligung mehr. Dies wurde in der «Kantonalen Planungshilfe für Solaranlagen am Gebäude» vom 1. Oktober so festgehalten.

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