Ratgeber

Wir leben im Konkubinat: Wie können wir uns punkto Vorsorge gegenseitig absichern?

Wir leben seit vier Jahren im Konkubinat. Wir haben keine Kinder.  Freunde, die auch nicht verheiratet sind,  haben uns erzählt, dass sie keine speziellen Vorkehrungen zur gegenseitigen Absicherung getroffen hätten, da jeder von ihnen voll arbeite. Braucht es wirklich keine speziellen Vorkehrungen,  oder was müssten wir beachten?
Christa Klossner.
Konkubinatspaare werden aus erbrechtlicher Sicht und bei den Vorsorgeleistungen des Schweizer Drei-Säulen-Systems von Gesetzes wegen nicht automatisch geschützt. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie in einer partnerschaftlichen Beziehung proaktiv vorsorgen.

Weiterlesen?

Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.

Abo

Digital ohne E-Paper

1 Monat für
22.-

monatlich kündbar

Gedruckt & Digital mit E-Paper

1 Jahr für
365.-