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Ratgeber
Stockwerkeigentum: Wer muss Unterhalt der Hecken um die Gartenwohnungen bezahlen? Die Antwort überrascht
In unserer Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft (12 Parteien) gibt es drei Gartenwohnungen, die durch Thujahecken voneinander abgetrennt sind. Die Hecken müssen nun ersetzt werden. Die Mehrheit der Eigentümer ist der Ansicht, dass dies die Besitzer der Gartenwohnung zahlen müssen. Letztere fordern, dass diese Kosten von der Gemeinschaft zu tragen seien.
Immer wieder gibt der Garten Anlass zu Streitigkeiten im Stockwerkeigentum (StWE). Oft lassen sich leider auch im Reglement keine klaren Antworten finden.
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