Die Einleitung einer Betreibung ist einfach – man braucht dazu beim Betreibungsamt bloss ein Betreibungsbegehren einzureichen, ohne zugleich den Nachweis zu erbringen, dass tatsächlich eine Forderung besteht. Aber ebenso einfach kann das Betreibungsverfahren auch wieder gestoppt werden, denn der Schuldner muss nur innerhalb von 10 Tagen seit der Zustellung des Zahlungsbefehls gegenüber dem Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
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