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Bundesanwaltschaft

Verhalten von Bundesanwalt wird überprüft

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft prüft, ob gegen den Bundesanwalt Michael Lauber wegen einem möglichen dritten Treffen mit Fifa-Präsident Gianni Infantino eine Disziplinaruntersuchung nötig ist. Das Treffen soll im Juni 2017 stattgefunden haben.
Bundesanwalt Michael Lauber soll sich nicht wie bekannt zwei-, sondern dreimal mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen haben. (Archiv)
Bild: KEYSTONE/PETER KLAUNZER

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) führe seit Mitte März 2019 Vorabklärungen durch; das Ende der Untersuchung sei noch offen, schreibt ihr Präsident Hanspeter Uster am Donnerstag auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA und bestätigte entsprechende Berichte der Tamedia-Medien.

Das besagte dritte Treffen soll im Juni 2017 stattgefunden haben. Im Jahr 2016 hatten sich Lauber und Infantino bereits zwei Mal getroffen. Die AB-BA hatte den Bundesanwalt im November 2018 zu diesen Treffen befragt. Dabei hatte Lauber die beiden Treffen verteidigt: Solche Gespräche auf übergeordneter Ebene seien nötig gewesen, um Fragen im Verfahrenskomplex Fussball zu klären, sagte er damals vor den Medien.

Zudem gab Lauber gemäss Uster bei der Befragung an, es habe nach den zwei Treffen im Jahr 2016 zwischen ihm und dem FIFA-Präsidenten keine weiteren Treffen mit Vertretern der Fifa oder Uefa auf Stufe Bundesanwalt gegeben. Ob das stimmt oder ob es ein drittes Treffen gab, will die AB-BA nun herausfinden.

Die Vorabklärungen sollen voraussichtlich bis zum Ende der ersten Mai-Woche abgeschlossen sein. Lauber fügte damals in der Medienkonferenz an, dass er für die Amtszeit 2020 bis 2023 erneut kandidieren wolle. Wieder wählen muss ihn das Bundesparlament im laufenden Jahr. (sda)