Eine der beiden Frauen habe eine falsche Zugnummer eingegeben. Der Fehler habe Folgeprobleme ausgelöst, an deren Ende beide Fahrdienstleiterinnen fälschlich von einer technischen Störung ausgegangen seien. Ein Personenzug war in der Folge bei Düsseldorf auf einen Güterzug geprallt.
Der gravierendste Fehler sei gewesen, bei der Freigabe der Strecke, auf der tatsächlich noch ein Zug unterwegs war, den "Befehl 12" nicht erteilt zu haben, nämlich das langsame Fahren auf Sicht, sagte Oberstaatsanwalt Uwe Kessel. Damit hätte die Kollision immer noch verhindert werden können. Staatsanwaltschaft und Bundespolizei ermitteln wegen fahrlässiger Körperverletzung. (sda/dpa)