Bei ihren Ermittlungen zu der Tat am Montagnachmittag schilderte ein Sanitäter den Kriminalbeamten, dass es am frühen Vormittag einen ähnlichen Fall gegeben habe. Allerdings sei der Kabelbinder dabei locker gewesen. Es gab zudem Hinweise auf zwei weitere Fälle, die jedoch von Zeugen nicht so gravierend dargestellt wurden.
Im Fall des 22-Jährigen erklärte der Arzt den Polizisten, dass der Kabelbinder so fest um den Hals gezogen war, dass dadurch nach seiner Einschätzung die Durchblutung des Kopfes eingeschränkt war. Es sei eine erstzunehmende Straftat, die von gefährlicher Körperverletzung bis hin zu einem versuchten Tötungsdelikt gewertet werden könne, so die Polizei. Weitere Opfer und Zeugen werden gebeten, sich zu melden. (sda/dpa)