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Bundesstrafgericht

Treffen in Usbekistan: Staatsanwalt befangen

Der leitende Staatsanwalt des Bundes muss in der Untersuchung gegen die Tochter des usbekischen Ex-Präsidenten in den Ausstand treten. Aus den Akten geht gemäss Bundesstrafgericht nicht hervor, welche Rolle er beim Besuch der Bundesanwaltschaft in Usbekistan hatte.
Das Bundesstrafgericht hat ein Ausstandsbegehren der Usbekin Gulnara Karimowa gutgeheissen. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/EPA/SERGEI ILNITSKY

Der Fall ist einer von mehreren, bei denen informelle Treffen ohne Aktennotizen stattfanden. Die Bundesanwaltschaft (BA) führt seit 2012 eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Geldwäscherei gegen Gulnara Karimowa. Diese befindet sich in Usbekistan im Gefängnis. Die Gründe dafür bezeichnet die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem Beschluss vom April als undurchsichtig.

Als Karimowa vom Besuch einer Delegation in Usbekistan im September 2018 erfuhr, verlangte sie mehrmals nähere Informationen zum Inhalt des Treffen. Mit von der Partie waren Bundesanwalts Michael Lauber, der fallführende Staatsanwalts Patrick Lamon, der Informationschef der BA André Marty und drei weitere Personen.

Keine Infos erhalten

Trotz wiederholter Nachfragen erhielt die Inhaftierte keine nähere Informationen zu den Treffen. Auch nicht zu einem Besuch, den eine usbekische Delegation im Dezember 2018 in der Schweiz machte.

Karimowa stellte deshalb eine Ausstandsgesuch gegen alle Personen, die im September 2018 nach Usbekistan gereist waren. Jenes gegen den fallführenden Staatsanwalt des Bundes wurde gutgeheissen. Im Beschluss schreibt das Bundesstrafgericht, es sei für den Staatsanwalt ohne Zweifel bequem und möglicherweise auch effektiv gewesen, sich an der Reise nach Usbekistan zu beteiligen. Es bewirke jedoch, dass er nun objektiv als befangen erscheine. (Beschluss BB.2018.195 vom 03.04.2019) (sda)