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Prozess

Staatsanwaltschaft ficht Maudet-Urteil an

Die Genfer Staatsanwaltschaft geht gegen das Urteil des Genfer Polizeigerichts gegen Pierre Maudet und die vier Mitangeklagten in Berufung. Dies gab der Sprecher der Genfer Justiz, Olivier Francey, am Montag bekannt.
Pierre Maudet auf dem Weg in Polizeigericht. Der Genfer Ex-Staatsrat wurde wegen Vorteilsannahme schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt. Nicht nur der Politiker sondern auch die Staatsanwalt geht gegen das Urteil in Berufung. (Archivbild)
Bild: Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Am Ende eines aufsehenerregenden Prozesses war der zurückgetretene Genfer Staatsrat im vergangenen Monat wegen Vorteilsannahme zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu 400 Franken verurteilt worden. Beim Verfahren ging es hauptsächlich um eine Luxus-Reise in das arabische Emirat Abu Dhabi, die der Genfer Staatsrat 2015 mit seiner Familie und seinem ehemaligen Stabschef unternommen hatte.

Der Aufenthalt in einem Luxuspalast war von zwei befreundeten Geschäftsleuten von Maudet, die in der Genf Immobilienbranche tätig sind, arrangiert worden. Die Rechnung beglich die emiratische Königsfamilie.

Milderes Urteil als gefordert

Das Urteil fiel deutlich milder aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Der erste Staatsanwalt Stéphane Grodecki beantragte für den seit dem Ausschluss aus der FDP parteilosen Ex-Staatsrat eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte am Montag noch nicht mitgeteilt, auf welche Punkte des Urteils sich ihre Berufung stützt. Sie werde dies tun, sobald das begründete Urteil den Parteien zugestellt worden sei, sagte Francey.

Nicht nur die Staatsanwaltschaft zieht das Urteil des Polizeigerichts weiter. Auch Maudet gab nach der Urteilsverkündung bekannt, gegen den Schuldspruch Rekurs einzulegen. Ebenso kündigte Magid Khoury, einer der beiden mitangeklagten Geschäftsmänner, die an der Organisation der Reise in die arabische Emirate beteiligt waren, in Berufung zu gehen. (sda)