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Prozess

Rückfälliger Kinderschänder vor Gericht

Am Richteramt Olten-Gösgen SO hat am Donnerstag der Prozess gegen einen 47-jährigen Mann begonnen, dem sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen werden. Der Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt.
Ein einschlägig vorbestrafter Mann hat sich vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. (Archivbild)
Bild: KEYSTONE/URS FLUEELER

Der Verteidiger hatte den Antrag gestellt, es sei ein weiteres psychiatrisches Gutachten über seinen Mandanten einzuholen. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Über den rückfälligen Kinderschänder liegen bereits zwei Gutachten vor.

In der Befragung äusserte sich der Beschuldigte nicht zu den Anklagepunkten. Er wiederholte nur immer wieder, auf Empfehlung seines Verteidigers: "Ich kann dazu nichts sagen zu meiner Verteidigung." Ohnehin werde alles, was er sagen würde, gegen ihn ausgelegt.

Gesprächiger wurde der Schweizer als es um sein Privatleben ging. Ob er denn schon einmal längere Beziehungen mit Frauen gehabt habe, fragte der Richter. Solche stabilen Beziehungen hätten nämlich einen Einfluss auf die Beurteilung des Rückfallrisikos.

Er habe sehr wohl schon längere Beziehungen gehabt, versicherte der Beschuldigte. Mit einer Freundin habe er etwa drei Jahre zusammen gewohnt. Über Details konnte er dann allerdings nichts sagen.

Weder erinnerte er sich an ihren Geburtstag noch an ihren Familiennamen noch an ihr Lieblingsessen oder dergleichen. Und die Frau kann nichts mehr sagen: Sie sei in die USA gereist und dort umgebracht worden.

Gutachten nur mit Akten

Am Gericht wurde auch der Psychiater befragt, der zwei Gutachten über den Beschuldigten erstellt hatte. Im Hinblick auf den ersten Bericht habe der Mann jegliches Gespräch verweigert. Als rund ein halbes Jahr später ein zweites Gutachten anstand, habe er ihn nicht mehr gefragt, ob er dieses Mal zur Mitwirkung bereit wäre, räumte der Experte ein.

Aufgrund der verschiedenen Akten und Unterlagen bescheinigte er dem Mann eine Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Zügen und eine Pädophilie. Davon jedoch will der Beschuldigte nichts wissen.

Dieser betonte dagegen, er sei "sehr offen in die Therapie" eingestiegen. Er habe es "genossen, mit den Therapeuten zusammenzuarbeiten", und das habe ihm auch geholfen.

Sein Verteidiger rügte, dass der Psychiater nicht mehr nachgefragt habe, ob der Beschuldigte für das zweite Gutachten zu Gesprächen bereit wäre. Er beantragte deshalb das Einholen einer neuen Beurteilung.

Erfolglose Behandlung

Der einschlägig vorbestrafte Mann hatte jahrelang eine stationäre Massnahme absolviert. Da er sich allerdings verweigerte, blieb diese erfolglos. Gegen eine Verlängerung der stationären Massnahme wehrte er sich. Nach einem Entscheid des Obergerichts wurde er Ende 2016 entlassen.

Nach Rückfällen wurde er im November 2018 erneut festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft. Laut Führungsbericht meidet er jeglichen Kontakt zu anderen, geht nicht spazieren, sondern sitzt stets allein in seiner Zelle.

Der Staatsanwalt wirft dem 47-Jährige vor, er habe sich habe sich zwischen Juli und November 2018 in Olten sexueller Übergriffe auf drei kleine Buben schuldig gemacht. Zudem soll er zwei Teenager sexuell belästigt sowie zahlreiche pornografische Bilder und Videos konsumiert und auf seinem Computer gespeichert haben. (sda)