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Forschung

6,2 Milliarden für Teilnahme an EU-Forschung

Der Bundesrat will auch bei der nächsten Generation der EU-Forschungsprogramme mitmachen. Zur Sicherung dieser Beteiligung hat er beim Parlament Gelder in der Höhe von 6,154 Milliarden Franken beantragt.
Eine Frau bei der Arbeit in einem Labor. (Symbolbild)
Bild: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

"Horizon Europe" sei das grösste Förderprogramm für Forschung und Innovation der Welt, teilte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) am Mittwoch mit. Es decke die gesamte Wertschöpfungskette ab, von Projekten der Grundlagenforschung bis zu Start-ups.

Gemäss WBF würden die beantragten Mittel die mutmasslichen Pflichtbeträge einer vollumfänglichen Beteiligung der Schweiz als assoziierter Staat bis ins Jahr 2027 in der Höhe von 5,423 Milliarden Franken abdecken.

Dazu gehörten neben Horizon auch das damit verbundene Euroatom-Programm, das neue "Digital Europe Programme" und die Teilnahme an der internationalen Infrastruktur für Fusionsforschung (Iter). Ausserdem sei eine Reserve von 614 Millionen Franken vorgesehen.

Auch die nationalen Begleitmassnahmen in der Höhe von 117 Millionen Franken sind in dem Antrag enthalten. Damit soll die breite Beteiligung von Forschenden aus der Schweiz gefördert werden, aber auch die Ausarbeitung von Projektvorschlägen und die Vertretung von Schweizer Interessen in EU-Gremien.

Daneben soll damit die Beteiligung der Schweiz an Partnerschaftsinitiativen oder Projekten der EU erleichtert werden, wie zum Beispiel das Unternehmen EuroHPC im Bereich des Hochleistungsrechners. Für solche Projekte könnte kein Land die notwendigen Kapazitäten und Ressourcen aufbringen, hiess es.

Degradierung droht

Seit 2004 beteiligt sich die Schweiz voll an den EU-Forschungsprogrammen - und dies äusserst erfolgreich. Neben dem Nationalfonds stellten diese Mittel die zweitgrösste öffentliche Finanzierungsquelle für Schweizer Forschende dar und sogar die grösste für Firmen. Auch in wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht bringe die Schweizer Beteiligung zahlreiche Vorteile.

Beim jüngsten Programm "Horizon 2020" allerdings zahlte die Schweiz 1,423 Milliarden Franken ein, erhielt aber "nur" rund 1,378 Franken zurück. Grund dafür ist die Annahme der SVP-Zuwanderungs-Initiative im Jahr 2014. Nach dem Ja der Stimmberechtigten stoppte die EU sämtliche Gespräche mit der Schweiz. Seit dem 1. Januar 2017 ist die Schweiz wieder vollassoziiert.

Doch nun droht der Schweiz eine erneute Degradierung: Denn nach einem neuen Vorschlag der EU-Kommission sollen Drittstaaten, die sich am EU-Forschungsprogrammen "Horizon Europe" 2021-2027 beteiligen möchten, in vier Kategorien eingeteilt werden. Dabei wäre die Schweiz nicht mehr in der ersten, sondern in der vierten Kategorie, was Einschränkungen bei der Teilnahme nach sich ziehen könnte.

"Teil der Bilateralen I"

Mit der neuen Kategorisierung ist man in Bern deshalb gar nicht einverstanden. Die Assoziierung an die EU-Forschungsrahmenprogramme sei Teil der Bilateralen Verträge I, hiess es in der Mitteilung. Es handle sich dabei um das einzige sektorielle Abkommen, das für jede Generation erneuert werden müsse.

Sollte das Parlament die beantragten Mittel bewilligen, könne der Bundesrat eine Erneuerung dieses bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EU zur Beteiligung am Horizon-Paket verhandeln. Damit wäre eine ununterbrochene Assoziierung der Schweiz sichergestellt.

Sollte aber eine Vollassoziierung an das Horizon-Paket nicht oder vorübergehend nicht möglich sein, könnten die Verpflichtungskredite alternativ auch für die Finanzierung von Schweizer Projekten durch den Bund benutzt werden, schrieb das WBF. So könnten Schweizer Forschenden möglichst analoge Bedingungen wie bei einer Assoziierung geboten werden.

Die EU-Kommission ihrerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass die Schweiz rechtlich gesehen trotz Degradierung das gleiche Assoziierungsabkommen für das künftige Forschungsprogramm "Horizon Europe" abschliessen könnte wie bisher.

Sie weist auch Spekulationen zurück, dass es sich bei der Degradierung um eine "Abstrafung" wegen des schleppenden Vorankommens beim Rahmenabkommen handelt. Ob am Ende die von der Brüsseler Behörde vorgeschlagene Kategorisierung so bestehen bleibt, ist noch ungewiss. (sda)