notifications
Artenvielfalt

Katzen bedrohen angeblich Artenvielfalt

Hauskatzen sollten künftig nach Ansicht niederländischer Juristen nicht mehr umherstreunen dürfen. Die Tiere gefährdeten die Artenvielfalt insbesondere von Vögeln, begründen Arie Trouwborst und Han Somsen von der Universität Tilburg ihren radikalen Vorstoss.
Weil sie angeblich über 300 Tierarten bedrohen, sollen Katzen zu Stubenarrest verknurrt werden, fordern niederländische Forscher. Offenbar wäre das juristisch auf der Basis von EU-Recht möglich. (Archivbild)
Bild: Keystone/DPA/KARL-JOSEF HILDENBRAND

Rechtliche Handhabe für ein solches Verbot bieten ihren Angaben nach Richtlinien der Europäischen Union. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bewertet die Forderung skeptisch. "Das Katzenproblem muss man ernst nehmen", sagt Nabu-Vogelexperte Lars Lachmann. Ein Ausgehverbot könne bei der Gefährdung lokaler Populationen mancherorts durchaus sinnvoll sein. Flächendeckend sei eine solche Massnahme rechtlich aber nicht begründbar.

Trouwborst und Somsen argumentieren in einem kürzlich im "Journal of Environmental Law" veröffentlichten Beitrag, Katzen seien eine invasive Art, die vor Jahrtausenden von Vorderasien nach Europa gebracht wurde. Inzwischen zählten sie global zu den am weitesten verbreiteten Räubern und richteten riesige Schäden an.

Dies liege auch daran, dass die Tiere sehr zahlreich seien und eine wesentlich höhere Populationsdichte aufwiesen als Fleischfresser ähnlicher Grösse. In der Schweiz leben gemäss dem Statistikportal statista.com etwa 1,6 Millionen Katzen als Haustiere. Fast in 30 Prozent der Haushalte lebt eine Katze.

Katzen bedrohen 367 Arten

"Weltweit waren Hauskatzen an der Ausrottung von mindestens 2 Reptilienarten, 21 Säugetierarten und 40 Vogelarten beteiligt - das heisst an 26 Prozent aller bekannten derzeitigen Ausrottungen in diesen Tiergruppen", schreiben Trouwborst und Somsen. "Derzeit stellen Hauskatzen eine Gefahr für mindestens 367 bedrohte Arten dar."

Die juristische Grundlage für ein radikales Vorgehen gegen freilaufende Katzen liefern die Forscher mit - aus Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Vogelschutz-Richtlinie. "Die Richtlinien decken eine grosse Bandbreite ab", sagt Jan-Henrik Meyer vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt. Ob das argumentative Rüstzeug im Einzelfall juristisch standhalte, sei allerdings offen.

* Fachartikelnummer DOI: 10.1093/jel/eqz035 (sda/dpa)